{"status":"available","doknr":"NRWE-sgs/sg_aachen/j2019/NRWE_S_4_AS_454_19_ER","ecli":"ECLI:DE:SGAC:2019:0611.S4AS454.19ER.00","court":"Sozialgericht Aachen","senate":"4. Kammer","decided":"2019-06-11","aktenzeichen":"S 4 AS 454/19 ER","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.\n\nGründe:\n\nDer Antragsteller wendet sich gegen die Absenkung der ihm gewährten Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch für die Zeit vom 01.06.2019 bis 31.08.2019 durch Bescheid vom 08.05.2019. Mit dem vorliegenden Antrag begehrt er im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 20.05.2019 gegen den Sanktionsbescheid vom 08.05.2019.\n\nDer zulässige Antrag ist unbegründet. Der Sanktionsbescheid ist nach summarischer Prüfung rechtmäßig und verletzt den Antragsteller nicht in seinen Rechten.\n\nDer Antragsteller führt fortlaufende Eil- und Hauptsacheverfahren gegen ihn ergehende Sanktionsbescheide des Antragsgegners. Der Vortrag ist dabei redundant. Der Antragsteller ist der Auffassung, die Sanktionsvorschriften würden gegen höherrangiges Recht verstoßen und seien daher nicht anzuwenden. Auf den zwischen den Beteiligten und dem Gericht bekannten wiederholten Vortrag wird verwiesen. Der Antragsteller verweist insoweit selbst auf seinen Vortrag in anderen Verfahren.\n\nDer dem Sanktionsbescheid zugrunde liegende Eingliederungsverwaltungsakt vom 19.12.2018 ist nach Auffassung des Gerichts nicht zu beanstanden. Insoweit wird vollumfänglich auf die Entscheidung der 25. Kammer vom 01.04.2019 (S 25 AS 154/19) Bezug genommen, der sich das Gericht nach eigener Prüfung anschließt.\n\nAuch der Sanktionsbescheid vom 08.05.2019 ist rechtlich nicht zu beanstanden. Bezüglich der vom Antragsteller geäußerten Rechtsauffassungen wird auf die zahlreichen zwischen den Beteiligten ergangenen Entscheidungen des Sozialgerichts Aachen und des Landessozialgerichts NRW verwiesen. An der Auffassung des Gerichts hat sich seit den letzten Entscheidungen der 4. Kammer (Beschluss vom 29.04.2019, S 4 AS 332/19 ER; Urteil vom 21.11.2018, S 4 AS 595/17) insoweit keine Änderung ergeben. Es wird daher vollumfänglich auf die benannten Entscheidungen verwiesen. Die dortigen Ausführungen gelten entsprechend.\n\nDer Antragsteller ist auch wiederholt den ihm auferlegten Pflichten nicht nachgekommen. Zuletzt wurde er mit Bescheid vom 13.02.2019 für den Zeitraum vom 01.03.2019 bis 31.05.2019 zu 100% sanktioniert.\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus der entsprechenden Anwendung der §§ 183,193 Sozialgerichtsgesetz.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-aachen/2019-06-11/s-4-as-454-19-er","cited_norms":[],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-aachen/2019-06-11/s-4-as-454-19-er","retrieved":"2026-10-28 16:08:42.759092+00:00"},"card":{"id":"sg-aachen/2019-06-11/s-4-as-454-19-er","court":"SG Aachen","court_id":"sg-aachen","court_as_stated":"Sozialgericht Aachen","panel":"4. Kammer","date":"2019-06-11","dockets":["S 4 AS 454/19 ER"],"decision_type":"Beschluss","ecli":"ECLI:DE:SGAC:2019:0611.S4AS454.19ER.00","ids":{"doknr":"NRWE-sgs/sg_aachen/j2019/NRWE_S_4_AS_454_19_ER","ecli":"ECLI:DE:SGAC:2019:0611.S4AS454.19ER.00"},"cite_as":"SG Aachen, Beschluss vom 11.06.2019 – S 4 AS 454/19 ER","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/sg-aachen/2019-06-11/s-4-as-454-19-er","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":{"text":"Der Antrag wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.","basis":"source_label","source":null},"tenor_status":"held","cited_norms":[],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-10-28T16:08:42.759092+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}