{"status":"available","doknr":"NRWE-ovgs/ovg_nrw/j2026/7_B_1264_25_Beschluss_20260825","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2026:0825.7B1264.25.00","court":"Oberverwaltungsgericht NRW","senate":"7. Senat","decided":"2026-08-25","aktenzeichen":"7 B 1264/25","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"G r ü n d e :\n\n\r\n\nDie Beschwerde hat keinen Erfolg.\n\n\r\n\nDas Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine Änderung des angegriffenen Be­schlusses.\n\n\r\n\nDabei legt der Senat zugrunde, dass die abschließende Prüfung, ob der streitige Unterflurparker Rechte der Antragstellerin verletzt, dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss. Dies gilt insbesondere für die abstandsrechtliche Beurteilung nach § 6 BauO NRW 2018.\n\n\r\n\nHiervon ausgehend fällt eine folgenorientierte Abwägung zulasten der Antragstellerin aus. Dem in § 212a Abs. 1 BauGB zum Ausdruck kommenden Vorrang der Vollziehbarkeit einer erteilten Baugenehmigung für die Dauer des Hauptsacheverfahrens kommt hier durchgreifendes Gewicht zu. Das Interesse der Antragstellerin an der Aussetzung der Vollziehung tritt demgegenüber zurück. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts wegen der technischen Ausstattung des Unterflurparkers regelmäßig nur mit einem kurzzeitigen Hochfahren der Hebebühne zu rechnen ist. Dass diese Einschätzung nicht realitätsnah ist, hat die Antragstellerin nicht hinreichend aufgezeigt. Ebensowenig vermag der Senat zu ersehen, dass die von der Antragstellerin thematisierten Emissionen beim Betrieb der Anlage einen Umfang haben könnten, der ein Abweichen von der Regelung des § 212a Abs. 1 BauGB gebieten könnte.\n\n\r\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 162 Abs. 3 VwGO. Die außerge­richtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig, da er im Beschwerdever­fahren keinen Antrag gestellt und sich damit keinem Kostenrisiko ausgesetzt hat (vgl. § 154 Abs. 3 VwGO).\n\n\r\n\nDie Streitwertbemessung folgt aus §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG.\n\n\r\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2026/7_B_1264_25_Beschluss_20260825.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2026-08-25/7-b-1264-25","cited_norms":[{"jurabk":"BBauG","ref":"§ 212a","ref_norm":"212a","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2026/7_B_1264_25_Beschluss_20260825.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2026/7_B_1264_25_Beschluss_20260825.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2026-08-25/7-b-1264-25","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2026/7_B_1264_25_Beschluss_20260825.html","retrieved":"2026-08-31 02:00:36.561055+00:00"}}