{"status":"available","doknr":"OLD369256","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2025:0613.19A2436.24A.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2025-06-13","aktenzeichen":"19 A 2436/24.A","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDie Berufung ist nur zuzulassen, wenn einer der in § 78 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 AsylG genannten Zulassungsgründe den Anforderungen des § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG entsprechend dargelegt wird und vorliegt. Daran fehlt es hier.\n\n4\n\nDie Berufung ist nicht nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG wegen der allein geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zuzulassen.\n\n5\n\nGrundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte und in dem zu entscheidenden Fall erhebliche Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf. Für die Darlegung dieser Voraussetzungen bedarf es neben der Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage, dass der Zulassungsantrag konkret auf die Klärungsbedürftigkeit und ‑fähigkeit der Rechts- oder Tatsachenfrage sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht.\n\n6\n\nVgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2022 ‑ 1 B 9.22 ‑ juris Rn. 21 ff. (zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO); OVG NRW, Beschlüsse vom 4. November 2022 ‑ 19 A 2155/22.A ‑ juris Rn. 5, vom 19. September 2022 ‑ 19 A 1798/22.A ‑ juris Rn. 5, jeweils m. w. N.\n\n7\n\nDiesen Darlegungsanforderungen genügt die Begründung des Zulassungsantrags nicht. Die formulierten Fragen,\n\n8\n\n„ob aufgrund der Festnahme und Misshandlung des Klägers im Rahmen der Demonstration er hinreichend für den tadschikischen Staat als oppositionelle Person eingestuft wird oder ob es sich dabei lediglich um einen nicht ernstzunehmenden Gegner des tadschikischen Staates gehandelt hat“ und\n\n9\n\n„ob der Zeitraum seit dem Vorfall vor 3 Jahren und 5 Monaten so ist, dass dieser in Vergessenheit geraten ist“,\n\n10\n\nsind gerade auf den konkreten Einzelfall des Klägers bezogen und danach schon keiner allgemeinen Klärung zugänglich. Das klägerische Vorbringen zielt vielmehr auf eine unzutreffende Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts ab. Eine (vermeintlich) unzutreffende tatsächliche oder ggf. auch rechtliche Würdigung im Einzelfall ist jedoch regelmäßig - und so auch hier - nicht Gegenstand der Grundsatzrüge.\n\n11\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Gerichtskostenfreiheit ergibt sich aus § 83b AsylG.\n\n12\n\nDer Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylG).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/369256","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2025-06-13/19-a-2436-24-a","cited_norms":[{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":3},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 83b","ref_norm":"83b","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 132","ref_norm":"132","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AsylVfG 1992","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/369256","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/369256","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2025-06-13/19-a-2436-24-a","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/369256","retrieved":"2026-07-09 05:01:16.753955+00:00"}}