{"status":"available","doknr":"OLD373889","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2024:0731.7B467.24.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2024-07-31","aktenzeichen":"7 B 467/24","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDie Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.\n\n1\n\nG r ü n d e:\n\n2\n\nDie Beschwerde hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDas Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 23.2.2023 abgelehnt und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt: Die Baugenehmigung verletze summarischer Prüfung zufolge keine Rechte der Antragstellerin. Das genehmigte Vorhaben auf dem Grundstück mit der Bezeichnung A.-straße 1 in V.-W. verstoße nicht gegen Abstandsflächenrecht. Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauO NRW 2018 sei hier eine Abstandsfläche nicht erforderlich. Mit Blick auf die in der Umgebung vorhandene Bauweise sei auch eine offene oder eine einseitig grenzständige Bauweise planungsrechtlich zulässig; die vorhandene Bebauung auf dem Grundstück der Antragstellerin stelle eine hinreichend gewichtige faktische Anbausicherung dar. Das Vorhaben verstoße auch nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme.\n\n4\n\nDas dagegen gerichtete Beschwerdevorbringen rechtfertigt nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung keine Änderung dieser Entscheidung.\n\n5\n\nDies gilt für die Ausführungen zu dem befürchteten Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme wegen „erdrückender Wirkung“, unzumutbarer Verschattung bzw. der Anordnung der Stellplätze im rückwärtigen Grundstücksbereich,\n\n6\n\nvgl. dazu allg. etwa OVG NRW, Beschluss vom 8.4.2021 - 10 A 899/20 -, juris, Rn. 5ff., m. w. N.,\n\n7\n\nebenso wie für die Rüge, es fehle an einer hinreichenden faktischen Anbausicherung.\n\n8\n\nVgl. dazu etwa allg. OVG NRW, Beschluss vom 26.10.2023 - 7 B 819/23 -, juris, Rn. 7f., m. w. N.\n\n9\n\nAuf den aufgezeigten Verstoß gegen eine Erhaltungssatzung (vgl. § 172 BauGB) kommt es im vorliegenden Nachbarstreitverfahren nicht an, weil eine solche Satzung nicht nachbarrechtsrelevant ist.\n\n10\n\nVgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.4.2024\n\n11\n\n- 7 A 2509/22 -, juris, Rn. 8, m. w. N.\n\n12\n\nDie abschließende Beurteilung muss dem anhängigen Hauptsacheverfahren - 8 K 1340/24 - vorbehalten bleiben.\n\n13\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO und § 162 Abs. 3 VwGO. Es entspricht der Billigkeit, dass der Antragstellerin auch die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen auferlegt werden, weil er auch im Beschwerdeverfahren einen Sachantrag gestellt und sich damit selbst einem prozessualen Kostenrisiko ausgesetzt hat (vgl. § 154 Abs. 3 VwGO).\n\n14\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2 und § 52 Abs.1 GKG.\n\n15\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/373889","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2024-07-31/7-b-467-24","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":1},{"jurabk":"BBauG","ref":"§ 172","ref_norm":"172","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/373889","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/373889","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2024-07-31/7-b-467-24","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/373889","retrieved":"2026-07-09 05:13:13.583954+00:00"}}