{"status":"available","doknr":"OLD346021","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2022:0727.7B774.22.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2022-07-27","aktenzeichen":"7 B 774/22","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDie Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.\n\nDer Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 € festgesetzt.\n\n1\n\nG r ü n d e:\n\n2\n\nDie Beschwerde hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDas Verwaltungsgericht hat den sinngemäß gestellten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Verfügung vom 8.4.2022/ 11.12.2021 abgelehnt und zur Begründung ausgeführt: Die Untersagung sei voraussichtlich rechtmäßig. Die Nutzung der baulichen Anlage auf dem Grundstück mit der Lagebezeichnung N.-straße 10 bzw. 42 in L. als Gastronomiebetrieb mit Außengastronomie erweise sich insgesamt als formell illegal; ein auf diese genehmigungsbedürftige Nutzung bezogener Bauantrag sei mit bestandskräftigem Bescheid vom 29.9.2015 abgelehnt worden. Das Beschwerdevorbringen führt nicht zur Änderung dieser Entscheidung.\n\n4\n\nAus den vom Verwaltungsgericht aufgezeigten Gründen genügt die Anordnung der sofortigen Vollziehung - entgegen der Meinung der Antragstellerin - den maßgeblichen Begründungsanforderungen (vgl. § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO).\n\n5\n\nSoweit die Antragstellerin fehlende Ermittlungen zur Standsicherheit bzw. zum Brandschutz und das Fehlen einer Gefahrenlage geltend macht, geht dies an den Feststellungen des Verwaltungsgerichts zur formellen Illegalität der von der Verfügung erfassten Nutzungen vorbei. Die Verfügung der Antragsgegnerin ist allein auf die formelle Illegalität der in Rede stehenden Nutzungen bzw. Bautätigkeit gestützt.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.\n\n7\n\nDie Streitwertfestsetzung folgt aus § 52 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG.\n\n8\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/346021","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2022-07-27/7-b-774-22","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/346021","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/346021","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2022-07-27/7-b-774-22","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/346021","retrieved":"2026-07-09 04:32:26.078304+00:00"}}