{"status":"available","doknr":"NRWE-ovgs/ovg_nrw/j2022/15_A_2135_20_Beschluss_20220309","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2022:0309.15A2135.20.00","court":"Oberverwaltungsgericht NRW","senate":"15. Senat","decided":"2022-03-09","aktenzeichen":"15 A 2135/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDas beklagte Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.\n\nG r ü n d e :\n\nDer Antrag des beklagten Landes auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.\n\nDie mit dem Zulassungsbegehren vorgebrachten, für die Prüfung maßgeblichen Einwände (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) begründen weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angegriffenen Gerichtsbescheids (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) noch eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).\n\n1. Ernstliche Richtigkeitszweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind (nur) begründet, wenn zumindest ein einzelner tragender Rechtssatz der angefochtenen Entscheidung oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und sich die Frage, ob die Entscheidung etwa aus anderen Gründen im Ergebnis richtig ist, nicht ohne weitergehende Prüfung der Sach- und Rechtslage beantworten lässt. Das ist unter Berücksichtigung der mit der Zulassungsbegründung vorgebrachten Rügen nicht der Fall.\n\nDas Verwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, dass die von § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c, Abs. 5 Satz 5 AFBG vorausgesetzte Vollzeit-Fortbildungsdichte für den Maßnahmeabschnitt Teil IV der Ausbildung des Klägers vorlag. Danach müssen „in der Regel in jeder Woche an vier Werktagen mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden“. Der Teil IV umfasste den Zeitraum von Montag, den 6. August 2018 bis Montag, den 27. August 2018. In den drei vollen Kalenderwochen vom 6. August 2018 bis zum 26. August 2018 hat jeweils an vier Werktagen Unterricht stattgefunden, der auch den erforderlichen Mindeststundenumfang erreichte. Damit war die notwendige Fortbildungsdichte gegeben. Dass in der folgenden Kalenderwoche nur noch am Montag Unterricht stattfand, ist offensichtlich förderunschädlich. Denn es drängt sich auf, dass bei der Prüfung der Fortbildungsdichte eines mehrwöchigen Maßnahmeabschnitts Wochen am Anfang oder am Ende diese Abschnitts außer Acht zu lassen sind, in denen planmäßig an weniger als vier Tagen unterrichtet wurde. Solche Wochen haben für die von § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AFBG vorausgesetzte Regelmäßigkeit, soweit diese an einen Unterricht an vier Tagen in jeder Woche anknüpft, von vornherein keine Aussagekraft.\n\n2. Das beklagte Land legt auch nicht dar, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung) hat. Aus den unter 1. aufgeführten Gründen ist eine in einem Berufungsverfahren klärungsbedürftige und entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage nicht zu erkennen.\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO.\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).\n\nMit der Ablehnung des Zulassungsantrags ist der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts rechtskräftig (§ 84 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO).","source":"nrwe","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2022/15_A_2135_20_Beschluss_20220309.html","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2022-03-09/15-a-2135-20","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":3},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"AFBG","ref":"§ 2","ref_norm":"2","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1}],"authoritative_source":"https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2022/15_A_2135_20_Beschluss_20220309.html","attribution":{"source":"nrwe.justiz.nrw.de","source_url":"https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2022/15_A_2135_20_Beschluss_20220309.html"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2022-03-09/15-a-2135-20","upstream":"https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j2022/15_A_2135_20_Beschluss_20220309.html","retrieved":"2026-09-30 06:17:31.448228+00:00"}}