{"status":"available","doknr":"OLD337043","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2021:0414.4B416.21.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2021-04-14","aktenzeichen":"4 B 416/21","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2.3.2021 wird zurückgewiesen.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.875,00 Euro festgesetzt.\n\n1\n\nGründe:\n\n2\n\nDie Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet.\n\n3\n\nDas Verwaltungsgericht hat den sinngemäß gestellten Antrag,\n\n4\n\nunter Abänderung des Beschlusses vom 26.2.2021 (3 L 367/21, VG Düsseldorf) die aufschiebende Wirkung der Klage (3 K 1156/21 VG Düsseldorf) gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 17.2.2021 anzuordnen,\n\n5\n\nmit der Begründung abgelehnt, eine Abänderung des Beschlusses komme gemäß § 80 Abs. 7 VwGO nicht in Betracht, weil der Antragsteller keine ausreichend substantiierten Umstände darzulegen und zu belegen vermocht habe, die zu einer anderen Einschätzung in der Sache zu führen geeignet wären. Auch der beim Finanzgericht gestellte Eilantrag lasse nicht nachvollziehbar erkennen, in welchem Umfang eine niedrigere zutreffende Steuerschuld bestehen solle und welche Zahlungen der Antragsteller insgesamt wann genau bis heute darauf nachweisbar geleistet habe.\n\n6\n\nDiese Würdigung wird durch das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, nicht erschüttert.\n\n7\n\nDie Voraussetzungen für eine Abänderung nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO sind nicht gegeben. Allein aus der Anbringung eines Eilantrags beim Finanzgericht ergeben sich weder bezogen auf die bestandskräftige Gewerbeuntersagungsverfügung vom 29.11.2017 noch bezogen auf die Zwangsmittelfestsetzung vom 17.2.2021 veränderte Umstände im Sinne dieser Vorschrift, die im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemacht worden sind.\n\n8\n\nAbgesehen davon, dass sich der Antragsteller bereits im Verfahren 4 B 399/21 (3 L 367/21 VG Düsseldorf) mit seiner Beschwerde auf seinen am 28.2.2021 beim Finanzgericht Düsseldorf gestellten Eilantrag gegen das Finanzamt N.               berufen hat, erschöpft sich sein Beschwerdevorbringen in einer Wiederholung der bereits in jenem Verfahren vorgebrachten Argumente. Auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss gleichen Rubrums im Verfahren 4 B 399/21 vom heutigen Tag kann verwiesen werden.\n\n9\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.\n\n10\n\nDie Festsetzung des Streitwerts beruht auf den §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 2 und 52 Abs. 1 GKG.\n\n11\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO und §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/337043","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2021-04-14/4-b-416-21","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 66","ref_norm":"66","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 68","ref_norm":"68","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/337043","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/337043","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2021-04-14/4-b-416-21","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/337043","retrieved":"2026-07-09 04:18:13.022226+00:00"}}