{"status":"available","doknr":"OLD334929","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2021:0114.7B1517.20.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2021-01-14","aktenzeichen":"7 B 1517/20","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDie Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller als Gesamtschuldner.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.430,00 Euro festgesetzt.\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Gründe für eine Änderung der angefochtenen Entscheidung, mit der es das Verwaltungsgericht abgelehnt hat, die aufschiebende Wirkung der Klage 10 K 2646/19 gegen die Ordnungsverfügungen der Antragsgegnerin vom 14.5.2019 in der Fassung der Änderungsbescheide vom 22.1.2020 wiederherzustellen bzw. hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung anzuordnen, liegen nicht vor.\n\n3\n\nEntgegen dem Vorbringen der Antragsteller ist die untersagte Nutzung nicht durch eine vorliegende Genehmigung gedeckt. Dies hat die Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdeerwiderung vom 20.11.2020 (vgl. Seite 2) zutreffend aufgezeigt. Bei der mit der Beschwerde in Bezug genommenen Genehmigung vom 27.7.1984 (63/2-4-8981) handelt es sich um keine ein allgemeines Wohnen im 2. Obergeschoss legitimierende Baugenehmigung, sie ist vielmehr auf betriebsbezogenes Wohnen beschränkt.\n\n4\n\nDie Ausgangsbaugenehmigung vom 23.4.1980 sollte nach dem objektiv erkennbaren Willen der Antragsgegnerin nicht hinsichtlich der Art der zulässigen Nutzung (betriebsbezogenes Wohnen) oberhalb des Erdgeschosses, sondern (nur) hinsichtlich der Zulassung eines 2. Obergeschosses geändert werden und mit diesem Inhalt für das Bauvorhaben \"Errichtung eines Schreinereigebäudes mit Büro und Wohnung einschließlich Entwässerung\" fortgelten. In der Nachtragsgenehmigung vom 27.7.1984 ist in dem Feld \"Antrag vom\" das Datum des ursprünglichen Bauantrags vom 03.01.80 aufgeführt. Ausweislich des Wortlauts wird \"die veränderte Ausführung als Nachtrag zur Baugenehmigung vom 23.4.80\" genehmigt. In den mit Zugehörigkeitsvermerk versehenen Zeichnungen zur Nachtragsgenehmigung vom 27.7.1984 ist zusätzlich das 2. Obergeschoss in einem Grundriss sowie in Ansichten und in einem Schnitt dargestellt.\n\n5\n\nAnderweitige Gründe für die Unrichtigkeit der Feststellung, die untersagte Nutzung sei in formeller Hinsicht illegal, sind weder im Beschwerdeverfahren vorgebracht noch sonst ersichtlich. Auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen,\n\n6\n\nvgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 22.12.2016- 7 B 1182/16 -, juris, m. w. N.,\n\n7\n\nist bei dieser Lage einer formell illegalen Nutzung eine entsprechende Nutzungsuntersagung grundsätzlich gerechtfertigt und ermessensgerecht.\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2, § 159 Satz 2 VwGO.\n\n9\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG i. V. m. § 52 Abs. 1 GKG.\n\n10\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/334929","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2021-01-14/7-b-1517-20","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 159","ref_norm":"159","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/334929","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/334929","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2021-01-14/7-b-1517-20","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/334929","retrieved":"2026-07-09 04:14:34.474367+00:00"}}