{"status":"available","doknr":"OLD466963","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2018:0105.7A2171.16.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2018-01-05","aktenzeichen":"7 A 2171/16","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.\n\nDer Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.\n\nDer Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000 € festgesetzt.\n\n1\n\nG r ü n d e:\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDas Verwaltungsgericht hat die Beklagte verpflichtet, durch Erlass einer Bauordnungsverfügung gegen den Beigeladenen - wegen des durch Baugenehmigung vom 29.1.2015 genehmigten Dachgeschossausbaus und der genehmigten Errichtung einer Dachterrasse - durch Erlass einer Bauordnungsverfügung einzuschreiten und die Klage im Übrigen abgewiesen. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Nachdem die Baugenehmigung des Beigeladenen wegen der Verstöße gegen nachbarrechtsschützende Vorschriften aufgehoben worden sei, sei die Beklagte auf der Stufe des Entschließungsermessens verpflichtet, gegen den Beigeladenen bauordnungsbehördlich einzuschreiten. Gründe, die es ermöglichten, ausnahmsweise von einem Einschreiten abzusehen, lägen nicht vor. Allerdings stehe die Entscheidung über die Auswahl geeigneter Maßnahmen im Ermessen der Beklagten, das nicht auf Null reduziert sei. Sie müsse als zuständige Bauaufsichtsbehörde beurteilen, welche der bauaufsichtlichen Standardmaßnahmen ergriffen werden sollten, um den nachbarrechtswidrigen Zustand zu beenden.\n\n4\n\nDie dagegen gerichteten Ausführungen des Beigeladenen in der Begründung des Zulassungsantrags führen nicht zu den in erster Linie geltend gemachten ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des Urteils (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das Zulassungsvorbringen des Beigeladenen erschüttert nicht die Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass nachbarrechtsrelevante Verstöße durch das verwirklichte Vorhaben des Beigeladenen vorliegen; dies ergibt sich aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom heutigen Tage im Verfahren - 7 A 2124/16 -. Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte ausnahmsweise von einem Einschreiten absehen könnte, sind weder aufgezeigt noch im Übrigen sonst ersichtlich.\n\n5\n\nDie Ausführungen des Beigeladenen führen aus den Gründen des Beschlusses im Verfahren - 7 A 2124/16 - auch nicht zu den von ihm gesehenen Fragen von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung.\n\n6\n\nEs ist nunmehr Sache des Beigeladenen, zu prüfen, ob er durch einen vollständigen Rückbau der derzeit ungenehmigten Dachaufbauten baurechtmäßige Zustände herstellt oder ob er der Beklagten einen ordnungsgemäßen Bauantrag unterbreitet, der den Rückbau des Dachaufbaus zu einer Dachgaube im Sinne der vom Verwaltungsgericht aufgezeigten Rechtsgrundsätze und eine Präzisierung der Darstellung der Dachterrasse beinhaltet und der Beklagten eine baurechtliche Legalisierung ermöglicht.\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.\n\n8\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.\n\n9\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/466963","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2018-01-05/7-a-2171-16","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/466963","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/466963","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2018-01-05/7-a-2171-16","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/466963","retrieved":"2026-07-09 08:06:41.462438+00:00"}}