{"status":"available","doknr":"NRWE-ovgs/ovg_nrw/j2016/7_B_1118_16_Beschluss_20161212","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2016:1212.7B1118.16.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":"7. Senat","decided":"2016-12-12","aktenzeichen":"7 B 1118/16","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 6.000,00 Euro festgesetzt.\n\nG r ü n d e :\n\nDie Beschwerde hat keinen Erfolg.\n\nDie mit der Beschwerdebegründung dargelegten Gründe führen nicht zur Änderung der angefochtenen Entscheidung, mit der es das Verwaltungsgericht abgelehnt hat, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 12.5.2016 hinsichtlich der Nutzungsuntersagung wiederherzustellen und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung anzuordnen.\n\nAnderes ergibt sich nicht aus der Erwägung des Antragstellers, die Nutzung als Wettannahmestelle sei von einer bauaufsichtlichen Erlaubnis gedeckt. Das Verwaltungsgericht hat zutreffend dargelegt, weshalb dies mit Blick auf die vorliegende Baugenehmigung für einen Friseurbetrieb nicht der Fall ist; danach ist insbesondere mit Blick auf die jeweils unterschiedlichen Emissionsverhältnisse die Genehmigungsfrage erneut aufgeworfen. Dem ist der Antragsteller nicht substantiiert entgegen getreten.\n\nSoweit der Antragsteller geltend macht, die untersagte Nutzung füge sich in das Umfeld ein, sie störe auch nicht, und damit der Sache nach deren materielle Genehmigungsfähigkeit behauptet, ist die Untersagung deshalb nicht etwa unverhältnismäßig. Eine Nutzungsuntersagung kann in aller Regel ‑ und so auch hier ‑ allein auf die formelle Illegalität gestützt werden. Eine auf die formelle Illegalität gestützte Nutzungsuntersagungsverfügung stellt sich zwar dann als unverhältnismäßig dar, wenn der erforderliche Bauantrag gestellt, dieser nach Auffassung der Baugenehmigungsbehörde genehmigungsfähig ist und der Erteilung der Baugenehmigung auch sonst keine Hindernisse entgegenstehen.\n\nVgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 28.8.2014 ‑ 7 B 940/14 - juris und vom 30.11.2016 - 10 B 1258/16 -.\n\nEin solcher Sachverhalt ist hier indes nicht dargelegt. Den nachgereichten Bauantrag hat die Antragsgegnerin zurückgereicht, es kann keine Rede davon sein, dass dieser nach ihrer Auffassung genehmigungsfähig ist.\n\nHinreichende Anhaltspunkte für eine Unverhältnismäßigkeit der Verfügung mit Blick auf eine drohende Insolvenz,\n\nvgl. dazu allg. OVG NRW, Beschluss vom 4.7.2014 ‑ 2 B 508/14 -, BRS 82 Nr. 202 = BauR 2014, 1927,\n\nvermag der Senat den pauschalen Ausführungen des Antragstellers, er habe in erheblichem Umfang in die Ausstattung der von ihm gemieteten Räume investiert und ihm drohten im Falle der Betriebsaufgabe ganz erhebliche wirtschaftliche Schäden, nicht zu entnehmen. Im Übrigen ist es Sache des Antragstellers, zu prüfen, ob ihm zivilrechtliche Ansprüche gegen den Vermieter zustehen, wenn dieser ihm versichert haben sollte, in dem Ladenlokal könne problemlos eine „Wettannahmestelle“ eingerichtet werden.\n\nGründe für eine Änderung der Entscheidung in Bezug auf die Zwangsgeldandrohung sind nicht aufgezeigt.\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG, § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG.\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2016-12-12/7-b-1118-16","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2016-12-12/7-b-1118-16","retrieved":"2026-10-28 16:06:13.061720+00:00"},"card":{"id":"ovg-nrw/2016-12-12/7-b-1118-16","court":"OVG NRW","court_id":"ovg-nrw","court_as_stated":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","panel":"7. 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