{"status":"available","doknr":"OLD173639","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2014:0704.7B363.14.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2014-07-04","aktenzeichen":"7 B 363/14","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDer Antragsteller  trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind  erstattungsfähig.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 Euro festgesetzt\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDas Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine Änderung des angefochtenen Beschlusses. Nach dem Sachstand, so wie er sich aus den Akten ergibt, spricht Überwiegendes dafür, dass die streitige Baugenehmigung den Antragsteller nicht in seinen Rechten verletzt. Dies gilt sowohl im Hinblick auf  den geltend gemachten Gebietsgewährleistungsanspruch (1.) als auch hinsichtlich des Rücksichtnahmegebots. (2.).\n\n4\n\n1. Der Gebietsgewährleistungsanspruch betrifft die Art der Nutzung und vermittelt dem Antragsteller kein Recht im Hinblick auf die Geschossigkeit des genehmigten Vorhabens.  Ebenso wenig vermag der Gebietsgewährleistungsanspruch  ein Abwehrrecht gegen Mehrfamilienhäuser in einem bisher durch Einfamilienhäuser geprägten Wohngebiet zu begründen. Dies ist in der Rechtsprechung geklärt und vom Verwaltungsgericht zutreffend näher ausgeführt worden. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt keine andere Beurteilung.\n\n5\n\nDie vom Antragsteller angesprochene Tiefgarage mit 15 Einstellplätzen ist nicht Gegenstand der streitigen Baugenehmigung. Sie dürfte ungeachtet dessen zu keinem Gebietsgewährleistungsanspruch führen. In Wohngebieten sind Garagen für den durch die zugelassene  Nutzung verursachten Bedarf zulässig (§ 12 Abs, 2 BauNVO), wobei dieser gebiets- und nicht grundstücksbezogen zu ermitteln ist.\n\n6\n\nvgl. Vietmeier, in: Bönker/Bischopink, Baunutzungsverordnung, 2014, § 12 Nr. 20 m.w.N.\n\n7\n\nDass die angesprochene Tiefgarage nach diesem Maßstab unzulässig sein könnte, ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich.\n\n8\n\n2. Dass das Bauvorhaben der Beigeladenen im Hinblick auf die vom Antragsteller ausgemachte faktische Baugrenze als „unzulässige Hinterlandbebauung“ nicht gegen das Rücksichtnahmegebot verstößt, folgt schon daraus, dass dem Merkmal\n\n9\n\n\"Grundstücksfläche, die überbaut werden soll“ als solchem  im nicht überplanten Innenbereich nach § 34 Abs. 1 BauGB grundsätzlich keine nachbarschützende Wirkung zukommt. Entsprechendes gilt hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung.\n\n10\n\n                             Vgl. Senatsbeschluss vom 30. August 2013 - 7 B 252/13 - , juris, m.w.N.\n\n11\n\nDass im Übrigen nach summarischer Prüfung keine Verstöße gegen das Rücksichtnahmegebot  zu erkennen sind, hat das Verwaltungsgericht überzeugend ausgeführt. Auch insoweit erlaubt das Beschwerdevorbringen keine andere Bewertung.\n\n12\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 162 Abs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG.\n\n13\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/173639","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2014-07-04/7-b-363-14","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"BBauG","ref":"§ 34","ref_norm":"34","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/173639","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/173639","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2014-07-04/7-b-363-14","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/173639","retrieved":"2026-07-09 00:48:31.651803+00:00"}}