{"status":"available","doknr":"OLD185477","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2013:1227.6B1434.13.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2013-12-27","aktenzeichen":"6 B 1434/13","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDie Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde hat keinen Erfolg. Die zu ihrer Begründung dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigen keine Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Beschlusses. \n\n3\n\nUnabhängig von allen anderen Fragen bleibt die Beschwerde hinsichtlich sämtlicher Anträge jedenfalls deshalb erfolglos, weil mit ihr nicht dargelegt wird, dass der Antragsgegner sein Einverständnis zu der von der Antragstellerin erstrebten länderübergreifenden Versetzung (§ 15 Abs. 3 BeamtStG) ermessensfehlerhaft versagt hat. Der Antragsgegner hat sich hierfür auf gesundheitliche Gründe berufen, nachdem der Polizeiärztliche Dienst die Antragstellerin, der eine Bandscheibenprothese eingesetzt worden ist, als für den Polizeivollzugsdienst in Nordrhein-Westfalen gesundheitlich ungeeignet angesehen hat. Hierzu wird mit der Beschwerde lediglich ausgeführt, die Antragstellerin sei gesundheitlich geeignet; die gegenteilige Auffassung könne nicht nachvollzogen werden. Das genügt dem Darlegungserfordernis nicht.\n\n4\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 2, 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG.\n\n5\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/185477","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2013-12-27/6-b-1434-13","cited_norms":[{"jurabk":"BeamtStG","ref":"§ 15","ref_norm":"15","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/185477","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/185477","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2013-12-27/6-b-1434-13","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/185477","retrieved":"2026-07-09 01:00:34.199124+00:00"}}