{"status":"available","doknr":"OLD208712","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2012:0620.19B634.12.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2012-06-20","aktenzeichen":"19 B 634/12","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Anhörungsrüge wird als unzulässig verworfen.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.\n\n1\n\nGründe:\n\n 2\n\nDer Senat versteht die als \"Zurückweisung, Rechtsbeschwerde und Gegenvorstellung\" bezeichnete Eingabe des Antragstellers in entsprechender Anwendung des § 88 VwGO als Anhörungsrüge nach § 152a VwGO. Ob daneben eine Gegenvorstellung noch statthaft ist, lässt der Senat offen, weil auch eine solche erfolglos bliebe.\n\n 3\n\nNach § 152a Abs. 4 Satz 1 VwGO ist die Rüge als unzulässig zu verwerfen, wenn sie nicht in der gesetzlichen Form erhoben ist. Hierzu gehört nach § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO, dass sie das Vorliegen eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes im Sinne des § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO darlegt. Diese Voraussetzung erfüllt die Eingabe des Antragstellers nicht. Er wiederholt darin vielmehr lediglich seine Auffassungen über den angeblichen Fortbestand des \"2ten Deutschen Reiches\", welche der Senat bereits im angefochtenen Beschluss als juristisch abwegig gewertet hat. Mit welchen Ausführungen oder in welcher sonstigen Weise der Senat das rechtliche Gehör des Antragstellers verletzt haben soll, geht daraus nicht hervor.\n\n 4\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO.\n\n 5\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO).","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/208712","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2012-06-20/19-b-634-12","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152a","ref_norm":"152a","n":5},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 88","ref_norm":"88","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/208712","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/208712","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2012-06-20/19-b-634-12","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/208712","retrieved":"2026-07-09 01:25:35.560445+00:00"}}