{"status":"available","doknr":"OLD215517","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2011:1201.12B1115.11.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2011-12-01","aktenzeichen":"12 B 1115/11","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen. \n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. \n\nDer Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.\n\n1\n\nG r ü n d e :\n\n 2\n\nDie zulässige Beschwerde ist unbegründet.\n\n 3\n\nDie dargelegten Gründe (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) gebieten keine Änderung des angefochtenen Beschlusses.\n\n 4\n\nDie im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung geht nach der in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren allein gebotenen summarischen Prüfung zu Lasten des Antragstellers aus.\n\n 5\n\nEine offensichtliche Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 27. April 2011 und des darin gegenüber dem Antragsteller erhobenen Vorwurfs, während der Zeit des Nachtdienstes in der Nacht vom 29. März auf den 30. März 2011 die Bewohnerin N.      K.        (geb. 1934) in deren Gesicht geschlagen zu haben, kann aufgrund der im Einzelnen dezidiert aufgeführten und ersichtlich nicht \"aus der Luft gegriffenen\" Indizien und Einwände des Antragsgegners in dem angefochtenen Bescheid und in der Antragserwiderung, sowie auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvorgänge und der weiteren Unterlagen nicht angenommen werden. Andererseits kann angesichts verbleibender Zweifel auch nicht von einer offensichtlichen Richtigkeit des der Maßnahme zugrunde gelegten Tatsachenverlaufes ausgegangen werden. Bei der deshalb vorzunehmenden Interessenabwägung überwiegen die Belange der in besonderer Weise schutzbedürftigen Heimbewohner (§ 1 Abs. 1 und 2 WTG: Würde, Führen eines möglichst selbstbestimmten und selbständigen Lebens, Leib, Leben, Privatsphäre, am persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Betreuung nach dem allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse auf der Grundlage von Pflegeplanungen und Förder- und Hilfeplänen einschl. der diesbezüglichen Dokumentation – vgl. insoweit ergänzend §§ 4 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 2, 9 Abs. 4 WTG sowie § 28 Abs. 1 Nr. 3 – 7 DVO-WTG –, haus- und fachärztliche und gesundheitliche Betreuung – vgl. §§ 4 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 2 WTG –, hauswirtschaftliche Versorgung sowie eine angemessene Qualität des Wohnens – vgl. §§ 4 Abs. 1, 7 Abs. 1 Nr. 4, 11 WTG, §§ 1 – 3 DVO WTG –) das Interesse des Antragstellers an der bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren ungeschmälerten Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit als Altenpfleger und Betriebsratsvorsitzender.\n\n 6\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 47 Abs. 1, 52 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 2 GKG. \n\n 7\n\nDieser Beschluss ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO und - hinsichtlich der Streitwertfestsetzung - nach §§ 66 Abs. 3 Satz 3, 68 Abs. 1 Satz 5 GKG unanfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/215517","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2011-12-01/12-b-1115-11","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 66","ref_norm":"66","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 68","ref_norm":"68","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/215517","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/215517","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2011-12-01/12-b-1115-11","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/215517","retrieved":"2026-07-09 01:34:04.899486+00:00"}}