{"status":"available","doknr":"OLD229143","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2010:1109.5B1476.10.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2010-11-09","aktenzeichen":"5 B 1476/10","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nAuf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. November 2010 geändert.\n\nDer Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.\n\nDer Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 5.000,00 Euro festgesetzt.\n\n1\n\nDie Beschwerde des Antragsgegners hat Erfolg.\n\n 2\n\nDer Antrag des Antragstellers,\n\n 3\n\ndie aufschiebende Wirkung seiner Klage (20 K 6706/10, VG Köln) gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 30. September 2010 wiederherzustellen bzw. anzuordnen,\n\n 4\n\nist unbegründet. Die nach § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung fällt zu Lasten des Antragstellers aus. \n\n 5\n\nZur Begründung nimmt der Senat Bezug auf seine Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Beschluss vom heutigen Tag im Verfahren 5 B 1475/10. Die sich im Streitfall zusätzlich stellende und im Eilverfahren nicht abschließend zu beantwortende Frage, ob die ordnungsrechtliche Inanspruchnahme des Antragstellers unter dem Gesichtspunkt des \"Zweckveranlassers\" rechtmäßig sein kann, \n\n 6\n\nvgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12. April 2006 – BVerwG 7 B 30.06 –, juris, Rn. 4; Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 14. Aufl. 2008, § 9 Rn. 18 bis 22.\n\n 7\n\nführt zu keiner abweichenden Beurteilung. Zwar leistet derjenige, der wie der Antragsteller Glasflaschen an Karnevalisten verkauft, einen entfernteren Beitrag zur Entstehung des Scherbenmeeres im Kölner Straßenkarneval. Allerdings gibt er gerade anlässlich derartiger Massen-Karnevalsfeiern eine Vielzahl von Glasflaschen ab, von denen beim typischen sofortigen Alkoholverzehr auf der Straße Gefahren ausgehen. Im Hinblick auf die vom Antragsgegner angeführten hohen Umsätze der ansässigen Verkaufsstellen anlässlich des Straßenkarnevals bildet bei summarischer Prüfung der Verkauf von Alkohol in Glasflaschen an Feiernde mit dem Einbringen von Glas in die Feierzonen eine natürliche Einheit. Diese rechtfertigt bei der gebotenen wertenden Betrachtungsweise voraussichtlich die Einbeziehung der Verkäufer in die Polizeipflicht.\n\n 8\n\nDie Zwangsmittelandrohung unterliegt für sich gesehen bei summarischer Prüfung keinen durchgreifenden Bedenken.\n\n 9\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO.\n\n 10\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 2, 53 Abs. 2 Nr. 2, 63 Abs. 3 Satz 1 GKG und trägt der Tatsache Rechnung, dass die Entscheidung in der Hauptsache vorweg genommen wird.\n\n \n 11\n\nDieser Beschluss ist nach § 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG unanfechtbar.","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/229143","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2010-11-09/5-b-1476-10","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 66","ref_norm":"66","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/229143","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/229143","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2010-11-09/5-b-1476-10","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/229143","retrieved":"2026-07-09 01:49:58.056132+00:00"}}