{"status":"available","doknr":"OLD237914","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2009:0831.6E1135.09.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2009-08-31","aktenzeichen":"6 E 1135/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer angefochtene Beschluss wird geändert.\n\nDer Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf bis zu 35.000,00 EUR \nfestgesetzt.\n\nDas Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei.\n\nKosten werden nicht erstattet.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDie von den Prozessbevollmächtigten des Klägers zulässigerweise im eigenen Namen \neingelegte Beschwerde (§ 32 Abs. 2 Satz 1 RVG), die auf eine Heraufsetzung des vom \nVerwaltungsgericht auf 16.434,89 EUR festgesetzten Streitwertes abzielt, ist begründet.\n\n3\n\nDas Bundesverwaltungsgericht hat in den Fällen, in denen dem Kläger ein Führungsamt \nim Beamtenverhältnis auf Zeit nach § 25b LBG NRW in der bis zum 28. November 2008 \ngeltenden Fassung verliehen worden war und er im gerichtlichen Verfahren die Übertragung \ndieses Amtes im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erstreiten wollte, die Regelung des § 52 \nAbs. 5 Satz 1 GKG als für die Festsetzung des Streitwertes maßgeblich angesehen.\n\n4\n\nVgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Januar 2009 - 2 B 93.08 (2 C 58.08) -.\n\n5\n\nDem schließt sich der Senat aus Gründen der Rechtseinheit an.\n\n6\n\nNichts anderes kann gelten, wenn es in dem Rechtsstreit um die Übertragung eines \nFührungsamtes im Beamtenverhältnis auf Probe nach § 25a LBG NRW a.F. (§ 22 LBG NRW \nn.F.) unter Fortbestand des bisherigen Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit geht. Streiten die \nBeteiligten dabei - wie hier - nur um die Übertrages des Führungsamtes an sich, ohne dass der \nKläger behauptet, Anspruch auf die Verleihung des Amtes im Beamtenverhältnis auf \nLebenszeit zu haben, ist der Streitwert nach § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 GKG festzusetzen.\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 68 Abs. 3 GKG.\n\n8","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/237914","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2009-08-31/6-e-1135-09","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":2},{"jurabk":"RVG","ref":"§ 32","ref_norm":"32","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 68","ref_norm":"68","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/237914","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/237914","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2009-08-31/6-e-1135-09","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/237914","retrieved":"2026-07-09 02:00:24.140384+00:00"}}