{"status":"available","doknr":"OLD238994","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2009:0708.14E881.09.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2009-07-08","aktenzeichen":"14 E 881/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDas Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht \nerstattet.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDas Verwaltungsgericht hat sich bei der Festsetzung des Streitwertes gemäß \n§§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 1 GKG zu Recht nicht an Nr. 36.1 des Streitwertkatalogs \n2004 orientiert. Entgegen der Auffassung der Prozessbevollmächtigten der Klägerin \nhat die umstrittene Ablehnung des \"automatischen\" Übergangs in den \nBachelorstudiengang unter Anrechnung der bisher im Diplomstudiengang erzielten \nStudienleistungen nicht zur Folge, dass sie keinen Hochschulabschluss mehr \"in \ndem Bereich, der bereits studiert wurde\", erzielen könnte. Im Gegenteil hatte ihr der \nVorsitzende des Antragsgegners mit Schreiben vom 8.10.2008 ausdrücklich \nmitgeteilt, dass sie zu einer Universität wechseln könne, die den von ihr bisher \nverfolgten Diplom-Studiengang noch anbiete, oder sich um eine Neueinschreibung in \neinen Bachelor-Studiengang an der WWU Münster bewerben könne. Bei dieser \nSachlage liegt eine Orientierung an den Nrn. 18.1 oder 18.3 des Streitwertkatalogs \n2004 näher, die jeweils mit dem Auffangwert bewertet worden sind.\n\n4\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 68 Abs. 3 GKG.\n\n5\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n6","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/238994","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2009-07-08/14-e-881-09","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 68","ref_norm":"68","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/238994","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/238994","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2009-07-08/14-e-881-09","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/238994","retrieved":"2026-07-09 02:01:47.066704+00:00"}}