{"status":"available","doknr":"OLD240564","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2009:0518.12A655.09.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2009-05-18","aktenzeichen":"12 A 655/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. \n\nDie Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Zulassungsantrag hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nEs spricht viel dafür, dass er mangels einer § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO \ngenügenden Darlegung von Gründen, aus denen die Berufung zugelassen werden \nmüsse, bereits unzulässig ist. Die Zulassungsschrift vom 11. März 2009 wendet sich \nohne erkennbare auch nur konkludente Inbezugnahme eines der Zulassungsgründe \ndes § 124 Abs. 2 Nr. 1 - 5 VwGO lediglich in der Art einer bloßen - nicht an \nbestimmten Zulassungsgründen ausgerichteten - B e r u f u n g s begründung gegen \ndie erstinstanzliche Entscheidung. \n\n4\n\nAber auch wenn man zugunsten der Klägerin unterstellt, sie wolle mit der \nZulassungsbegründung ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen \nEntscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend machen, vermag sie mit \nihrem Zulassungsantrag nicht durchzudringen. Das Zulassungsvorbringen führt nicht \nzu ernstlichen Zweifeln i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Es mag die vom \nVerwaltungsgericht sorgfältig und überzeugend begründete entscheidungstragende \nAnnahme, die Stellung eines entsprechenden Antrags sei materiell-rechtliche \nVoraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Blindengeld nach dem \nGHBG, so dass Leistungen für die Zeit vor der Antragstellung ausgeschlossen seien, \nnicht zu erschüttern.\n\n5\n\nZu Unrecht versucht die Klägerin, dem Urteil des OVG NRW vom 8. November \n2007 - 16 A 292/05 - (FEVS 59, 259 = NWVBl. 2008, 279) Anhaltspunkte dafür zu \nentnehmen, dass sie - angesichts einer verbindlichen Feststellung ihres Blindseins \nschon für den vorausgegangenen Zeitraum - nicht an dem Zeitpunkt der \nBeantragung von Blindengeld festgehalten werden dürfe. Wenn das Urteil der \nBlindenhilfe in der Ausgestaltung durch das GHBG in Abwendung von der früheren \nRechtsprechung des OVG NRW weithin den Charakter einer Versorgungsleistung \nbzw. eines Nachteilsausgleichs für den von einem besonders schweren Schicksal \nbetroffenen Personenkreis der Blinden zuerkennt und dadurch - anstelle des bisher \nangewandten Grundsatzes \"Keine Hilfe für die Vergangenheit\" - den Weg zu einer \nAnwendung des § 44 Abs. 1 SGB X eröffnet, besagt das nichts dazu, dass bei einer \nnachträglichen Gewährung hinter den Zeitpunkt der Antragstellung zurückgegangen \nwerden kann. Vielmehr heißt es in der Entscheidung: \"Die Gewährung von zuvor \nrechtswidrig abgelehnten Leistungen ist im Recht der Blinden- und Gehörlosenhilfe ... \nnicht dadurch in Frage gestellt, dass § 6 Abs. 1 GHBG Leistungen nach diesem \nGesetz von einem Antrag abhängig macht, denn hier - und generell in den von § 44 \nAbs. 1 SGB X erfassten Fällen - hat der rechtswidrigerweise abgelehnten \nHilfegewährung ein Antrag zugrunde gelegen.\" Dass ein Anspruch - ungeachtet der \nAnwendbarkeit des § 44 Abs. 1 SGB X - frühestens mit der Antragstellung entstehen \nkann, ist weder dem Rechtsgebiet der Versorgungsleistungen,\n\n6\n\nvgl. etwa zur Kriegsopferversorgung: LSG NRW, Urteil vom 30. Oktober 2002 - L \n10 V 16/02 -, Juris,\n\n7\n\nnoch Normenwerken zum Nachteilsausgleich,\n\n8\n\nvgl. etwa zum Schwerbehindertenrecht: VG Köln, Urteil vom 23. Januar 2002 - 21 \nK 9285/98 -, Behindertenrecht 2002, 215,\n\n9\n\ngenerell fremd. \n\n10\n\nMit ihrem Zulassungsvorbringen vermag die Klägerin ebenso wenig die weitere - \ngleichfalls entscheidungserhebliche - Annahme des Verwaltungsgerichts in Frage zu \nstellen, als Rechtsgrundlage für die Leistung von Blindengeld im Zeitraum vom \n1. Oktober 2007 bis zum 30. April 2008 komme vorliegend auch ein grundsätzlich \ndenkbarer sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wegen Verletzung der \nBeratungspflicht nicht in Betracht, weil sich eine entsprechende Pflichtverletzung des \nVersorgungsamtes E. bzw. der Kreisverwaltung N. nicht feststellen ließe. \nDie Klägerin wiederholt mit der Zulassungsschrift vom 11. März 2009 lediglich in pau-\nschaler Form ihre dahingehende Rechtsposition, aus dem im \nschwerbehindertenrechtlichen Verfahren gestellten Antrag vom 12. Oktober 2007 sei \nihre besondere Betroffenheit offenkundig gewesen, so dass sie umfassen und \nzeitnah zu beraten gewesen wäre. Die bloße Wiederholung dieser \nMeinungskundgabe lässt jegliche Begründung vermissen, aus welcher \nRechtsgrundlage sich eine solch umfassende Beratungspflicht unabhängig von dem \nbeschränkten Antragsbegehren und entgegen der eine solche - allein an die \nBehinderung anknüpfende, umfassende - Beratungspflicht unter Berücksichtigung \nder Regelungen in §§ 13 bis 15 SGB I verneinenden Auffassung des \nVerwaltungsgerichts ergeben soll. \n\n11\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 188 Satz 2 Halbsatz 1 VwGO. \n\n12\n\nDieser Beschluss ist gem. § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar. Das Urteil des \nVerwaltungsgerichts ist nunmehr rechtskräftig (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO).\n\n13","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/240564","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2009-05-18/12-a-655-09","cited_norms":[{"jurabk":"SGB 10","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":3},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":2},{"jurabk":"SGB 1","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/240564","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/240564","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2009-05-18/12-a-655-09","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/240564","retrieved":"2026-07-09 02:03:31.848384+00:00"}}