{"status":"available","doknr":"OLD241860","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2009:0323.12A2153.08.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2009-03-23","aktenzeichen":"12 A 2153/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. \n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. \n\nDer Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf\n\n10.000 Euro festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. \n\n3\n\nDas Zulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln im Sinne des \nausdrücklich geltend gemachten Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. \nEs vermag die Annahme des Verwaltungsgerichts nicht in Frage zu stellen, der \nErwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch die Klägerin auf Grund einer \nEintragung in die so genannte Deutsche Volksliste Ukraine lasse sich mangels \nausreichender tatsächlicher Anhaltspunkte nicht feststellen, was zu Lasten der \nhinsichtlich der rechtsbegründenden Tatsache der Eintragung in die Liste \nbeweisbelasteten Klägerin gehe. \n\n4\n\nSoweit die Klägerin die Ausführungen des Verwaltungsgericht mit der \nBegründung angreift, die Angaben des Onkels der Klägerin hätten hinreichende \nAnhaltspunkte für eine erfolgte Eintragung der Klägerin und ihrer Mutter geliefert, \ngeht sie offensichtlich von einem falschen rechtlichen Prüfungsmaßstab aus. Sie \nverkennt, dass es für die Annahme der für den Erwerb der deutschen \nStaatsangehörigkeit erforderlichen Eintragung in die Deutsche Volksliste \nUkraine,\n\n5\n\nvgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 -, BVerwGE 126, 283,\n\n6\n\nnicht ausreicht, dass tatsächliche Anhaltspunkte eine Eintragung als möglich \nerscheinen lassen, sondern dass es - auch unter Berücksichtigung der Grundsätze \ndes Beweisnotstandes - notwendig ist, dass verlässliche Anhaltspunkte wie hier die \nAngaben des Onkels mit der für die richterliche Überzeugungsbildung erforderlichen, \njeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass \neine Eintragung in die Deutsche Volksliste Ukraine tatsächlich erfolgt ist. \n\n7\n\nVgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2006 - 5 C 3.05 -, a.a.O.\n\n8\n\nAusgehend von diesen Maßstäben hat das Verwaltungsgericht in \nnachvollziehbarer Weise begründet, dass die Angaben des Onkels, die die dieser \nnicht nach eigener Anschauung , sondern nur nach Hörensagen machen konnte, zu \nungenau und oberflächlich waren, als dass daraus mit der notwendigen \nWahrscheinlichkeit der Schluss der tatsächlich erfolgten Eintragung der Klägerin in \ndie Deutsche Volksliste der Ukraine gezogen werden könnte. Die Ausführungen des \nOnkels, die lediglich von einer Eintragung in \"die Listen\" sprechen, lassen andere \nMöglichkeiten von Listenerfassungen (Meldeliste, Liste für Unterstützungsleistungen) \nder Klägerin und ihrer Mutter ebenso wahrscheinlich erscheinen wie die Eintragung \nin die Deutsche Volksliste. Gründe, die demgegenüber die Eintragung in die \nDeutsche Volksliste als wesentlich wahrscheinlicher gegenüber den vom \nVerwaltungsgericht aufgeführten Alternativen erscheinen lassen könnte, hat die \nKlägerin auch mit ihrer Zulassungsbegründung nicht geltend gemacht. Der Senat \nnimmt daher zur Vermeidung von Wiederholungen gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 \nVwGO Bezug auf die überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts.\n\n9\n\nSoweit die Klägerin geltend macht, das Verwaltungsgericht hätte den \nSachverhalt umfassend von Amts wegen aufklären müssen, nämlich detaillierte \nAnfragen beim Bundesarchiv stellen müssen, und damit sinngemäß den \nZulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO durch die Verletzung des sich aus § \n86 Abs. 1 VwGO ergebenden Amtsermittlungsgrundsatzes geltend macht, ist \njedenfalls Rügeverlust eingetreten. Die Geltendmachung der Verletzung der Pflicht \nzur Amtsermittlung setzt unter anderem die Darlegung voraus, dass die unterlassene \nAufklärung vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist. \n\n10\n\nVgl. BVerwG, Beschluss vom 12. August 1997 \n\n11\n\n- 8 B 165.97 -; OVG NRW, Beschluss vom 7. August 2007 - 12 A 189/06 -.\n\n12\n\nDiesen Anforderungen genügt die Darlegung schon deshalb nicht, weil daraus \nnicht ersichtlich ist, dass die anwaltlich vertretene Klägerin die unterlassene \nAufklärung in der mündlichen Verhandlung am 25. Juni 2008 gegenüber dem \nVerwaltungsgericht angesprochen und gerügt hat. Wer sich in dieser Weise seiner \nrechtlichen Handlungsmöglichkeiten begibt, kann sich nicht im Nachhinein auf die \n(angebliche) Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes berufen. \n\n13\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung \nberuht auf §§ 47 Abs. 1 und 3, 52 Abs. 1 und 2 GKG. \n\n14\n\nDieser Beschluss ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO und - hinsichtlich der \nStreitwertfestsetzung - nach § 66 Abs. 3 Satz 3, 68 Abs. 1 Satz 5 GKG unanfechtbar. \nDas Urteil des Verwaltungsgerichts ist nunmehr rechtskräftig (§ 124a Abs. 5 Satz 4 \nVwGO).\n\n15","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/241860","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2009-03-23/12-a-2153-08","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 86","ref_norm":"86","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 122","ref_norm":"122","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/241860","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/241860","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2009-03-23/12-a-2153-08","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/241860","retrieved":"2026-07-09 02:05:14.357684+00:00"}}