{"status":"available","doknr":"OLD244368","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2009:0122.12E1215.08.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2009-01-22","aktenzeichen":"12 E 1215/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer angefochtene Beschluss wird geändert.\n\nDer Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das \nerstinstanzliche Verfahren auf 10.000 EUR festgesetzt.\n\nAußergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahren werden \nnicht erstattet.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde ist zulässig.\n\n3\n\nDie Prozessbevollmächtigten sind entgegen der Auffassung des \nVerwaltungsgerichts nicht aus dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert, ihr \nBegehren auf Erhöhung des Gegenstandswertes im Beschwerdewege zu verfolgen. \nDer Umstand, dass sie den auf einem Gegenstandswert von lediglich 5.000 EUR \nberuhenden Kostenfestsetzungsbeschluss vom 23. Juli 2008 über den \nKostenfestsetzungsantrag der Beigeladenen nicht im Wege eines Antrags auf \nEntscheidung des Gerichts angegriffen haben, lässt ihre eigene kostenrechtliche \nRechtsstellung unberührt. Eine mit Präklusionswirkung verbundene Pflichtenstellung \nder Prozessbevollmächtigten des Klägers, in dem Kostenfestsetzungsverfahren der \nBeigeladenen - letztlich zugunsten der Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen - \nmit dem Ziel einer Erhöhung des Gegenstandswertes zu intervenieren, ist dem \nGesetz nicht zu entnehmen und auch sonst nicht ersichtlich. Im \nKostenfestsetzungsverfahren sind die Prozessbevollmächtigten des \nKostenschuldners im eigenen Namen nicht erinnerungs- bzw. beschwerdebefugt. \nDem Kostenschuldner selbst fehlt regelmäßig die Antragsbefugnis bzw. das \nRechtsschutzbedürfnis, im Wege der Erinnerung eine gerichtliche Entscheidung zu \nseinen Lasten herbeizuführen.\n\n4\n\nDie Beschwerde ist begründet.\n\n5\n\nDer Gegenstandswert ist gem. §§ 2 Abs. 1, 23 Abs. 1 Satz 1, 33 Abs. 1 Fall 2 \nRVG i. V. m. den hier einschlägigen Regelungen der §§ 52 Abs. 1 und 2 GKG in \nHöhe des doppelten Auffangwertes festzusetzen. \n\n6\n\nEs entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der \nständigen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts,\n\n7\n\nvgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 18. April 2005 \n\n8\n\n- 12 E 419/04 -,\n\n9\n\nbei der Anfechtung einer Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten \nden Auffangwert (5.000 EUR) festzusetzen. Erfolgt - wie hier - eine Zustimmung zu \neiner außerordentlichen Kündigung und erteilt das Integrationsamt darüber hinaus \nauch eine gesonderte Zustimmung zu einer ordentlichen Kündigung, und werden - \nwie hier - beide Zustimmungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren angefochten, \nsind mit Blick auf die mit diesen Zustimmungen erfolgten selbständigen und \nunterschiedlichen Regelungen auch - trotz eines ggf. zugrundeliegenden \neinheitlichen Lebenssachverhaltes - selbständige Streitgegenstände gegeben, die \njeweils mit dem Auffangwert anzusetzen sind. Die (Einzel-)Werte dieser \nStreitgegenstände sind nach \n\n10\n\n§ 39 Abs. 1 GKG in Ermangelung abweichender Bestimmungen \nzusammenzurechnen.\n\n11\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 33 Abs. 9 RVG. \n\n12\n\nDieser Beschluss ist gem. § 33 Abs. 4 Satz 3 RVG unanfechtbar.\n\n13","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/244368","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2009-01-22/12-e-1215-08","cited_norms":[{"jurabk":"RVG","ref":"§ 33","ref_norm":"33","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 39","ref_norm":"39","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/244368","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/244368","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2009-01-22/12-e-1215-08","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/244368","retrieved":"2026-07-09 02:08:11.125417+00:00"}}