{"status":"available","doknr":"OLD244631","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2009:0114.14B1865.08.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2009-01-14","aktenzeichen":"14 B 1865/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR \nfestgesetzt.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDie Beschwerde kann derzeit nicht gemäß § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO verworfen \nwerden. Die Beschwerdebegründung entspricht zwar nicht den Anforderungen an die \nBegründungspflicht gemäß § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO. Denn sie setzt sich nicht mit \nder angefochtenen Entscheidung auseinander und es werden - außer der \nBezugnahme auf das erstinstanzliche Vorbringen - keine Gründe dargelegt, aus \ndenen die Entscheidung zu ändern wäre. Jedoch ist die dem angegriffenen \nBeschluss beigefügte Rechtsmittelbelehrung fehlerhaft mit der Folge, dass die \nRechtsfolge des § 146 Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht eintreten kann.\n\n3\n\nDie Beschwerde hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat \nden Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung zu Recht unter Hinweis auf die \neinschlägige Rechtsprechung des Senats abgelehnt. Es ist weder vorgetragen noch \nersichtlich, warum es der Antragstellerin nicht zugemutet werden kann, die nächste \nWiederholungsmöglichkeit für die umstrittene Prüfung wahrzunehmen.\n\n4\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, diejenige über die \nStreitwertfestsetzung auf §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 1 GKG in Verbindung mit Ziff. \n1.5 und 18.3 des Streitwertkatalogs 2004.\n\n5\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n6","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/244631","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2009-01-14/14-b-1865-08","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":3},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/244631","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/244631","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2009-01-14/14-b-1865-08","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/244631","retrieved":"2026-07-09 02:08:32.051500+00:00"}}