{"status":"available","doknr":"OLD245007","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2008:1218.6E1515.08.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2008-12-18","aktenzeichen":"6 E 1515/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDas Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; \n\nKosten werden nicht erstattet.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nSoweit die Beschwerde, die eine Heraufsetzung des Streitwertes von \n5.000,00 EUR auf 24.146,91 EUR zum Ziel hat, namens und in Vollmacht des \nKlägers eingelegt worden ist, ist sie unzulässig. Ein Rechtsschutzinteresse des \nKlägers für eine ihn belastende Erhöhung des Streitwertes ist weder dargetan noch \nsonst ersichtlich.\n\n3\n\nNimmt man zu Gunsten der Prozessbevollmächtigten des Klägers an, dass diese \ndie Beschwerde auch im eigenen Namen haben einlegen wollen (§ 32 Abs. 2 Satz 1 \nRVG), ist sie unbegründet.\n\n4\n\nDas Verwaltungsgericht hat den Streitwert entsprechend der ständigen Praxis \ndes Senats in Fällen, in denen wie hier die Teilnahme an einem Auswahlverfahren im \nStreit steht, zu Recht nach dem Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG bestimmt. Der \nSach- und Streitstand bietet keine genügenden Anhaltspunkte für eine davon \nabweichende Festsetzung. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass das \nVerwaltungsgericht § 52 Abs. 1 GKG hätte anwenden und die sich aus dem Antrag \ndes Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache im Rahmen seines Ermessens \nhöher bewerten müssen.\n\n5\n\nDie Anwendung des § 52 Abs. 5 GKG kommt nicht in Betracht, weil weder die \nBegründung, die Umwandlung, das Bestehen, das Nichtbestehen oder die \nBeendigung eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses noch die \nVerleihung eines anderen Amtes oder der Zeitpunkt einer Versetzung in den \nRuhestand im Streit stand.\n\n6\n\nGegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens war allein der behauptete \nAnspruch des Klägers auf Teilnahme an dem Besetzungsverfahren für die damals \nbei dem Studienseminar in Krefeld ausgeschriebene Fachleiterstelle. Die \nRechtsbehauptung, er habe für die Besetzung dieser Fachleiterstelle ausgewählt \nwerden müssen oder zumindest einen Anspruch auf eine Wiederholung der \nAuswahlentscheidung, stand zu keiner Zeit zur Entscheidung. Für eine \nentsprechende Klage hätte auch das Rechtsschutzinteresse gefehlt, solange die \nfragliche Auswahlentscheidung noch ausstand.\n\n7\n\nAus dem Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Fassung vom \nJuli 2004 (NVwZ 2004, 1327), auf den sich die Prozessbevollmächtigten des Klägers \nzur Begründung der Streitwertbeschwerde berufen, ergibt sich nichts anderes. Ziffer \n10.2 dieses Streitwertkataloges verweist hinsichtlich des kleinen Gesamtstatus auf \n§ 52 Abs. 5 Satz 2 GKG, ohne jedoch den Streit um die Teilnahme an einem \nAuswahlverfahren diesem kleinen Gesamtstatus ausdrücklich zuzuordnen. \nAbgesehen davon bindet der Streitwertkatalog die Gerichte nicht. Maßgeblich für die \nBemessung des Streitwerts sind allein die oben genannten Vorschriften des \nGerichtskostengesetzes. Ein Streitwertkatalog kann insoweit nur ein Anhalt für die \ndanach zu treffende Ermessensentscheidung sein.\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 68 Abs. 3 GKG.\n\n9","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/245007","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2008-12-18/6-e-1515-08","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":4},{"jurabk":"RVG","ref":"§ 32","ref_norm":"32","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 68","ref_norm":"68","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/245007","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/245007","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2008-12-18/6-e-1515-08","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/245007","retrieved":"2026-07-09 02:09:02.092680+00:00"}}