{"status":"available","doknr":"OLD249410","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2008:1204.14A107.08.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2008-12-04","aktenzeichen":"14 A 107/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines noch \nzu benennenden Rechtsanwalts ist abzulehnen, weil die beabsichtigte \nRechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, § 166 VwGO i.V.m. \n§ 114 ZPO.\n\n3\n\nGründe im Sinne des § 124 Abs. 2 VwGO für eine Zulassung der Berufung sind \nweder vorgetragen noch ersichtlich.\n\n4\n\nInsbesondere sind keine Zweifel an der Richtigkeit des Gerichtsbescheids des \nVerwaltungsgerichts erkennbar. Dieses hat die Einwände des Klägers gegen die \nBewertung seiner Prüfungsleistungen unter Berücksichtigung der Stellungnahmen \nder Prüfer gewürdigt. Der Kläger hat dagegen nichts vorgebracht. Vielmehr hat er bei \nder Stellung des Prozesskostenhilfeantrags lediglich als \"Hinweis und Gründe\" die \nFrage aufgeworfen, ob die Klausur von zwei Prüfern bewertet worden ist. Dabei hat \ner sich ersichtlich auf die Erörterungen vor dem Verwaltungsgericht am 11. 11. 2002 \nin von ihm betriebenen Klageverfahren wegen der Bewertung von drei anderen \nFachprüfungen bezogen. Dort hatte der zuständige Richter unter anderem die Frage \naufgeworfen, ob bei den damaligen Klausuren das im Fachhochschulgesetz \nverankerte sog. Zwei-Prüfer-Prinzip eingehalten worden sei. Auch dieser Hinweis \nbegründet keine Zweifel an der Richtigkeit des Gerichtsbescheids des \nVerwaltungsgerichts. Zwar hat sich das Verwaltungsgericht nicht mit diesem erstmals \nim Rahmen des Prozesskostenhilfeantrags vom Kläger vorgebrachten Einwand \nbefasst. Jedoch ergibt sich aus § 9 Abs. 2 Satz 1 der Diplomprüfungsordnung für den \nZusatzstudiengang Versicherungsingenieurwesen im Fachbereich \nVersicherungswesen der Fachhochschule L. vom 1. 9. 2002, dass dann, wenn \nmehrere Prüfende an einer Prüfung beteiligt sind, sie die gesamte Prüfungsleistung \ngemeinsam bewerten. Hier waren drei Prüfer an der umstrittenen Klausur beteiligt. \nAus den Verwaltungsvorgängen des Beklagten ergibt sich kein Hinweis darauf, dass \nsie bei der Bewertung der Klausur die vorgenannte Regelung nicht beachtet hätten. \nAuch der Kläger trägt insoweit Konkretes nicht vor. Mehrere Blätter der drei \nTeilklausuren sind jeweils von mehreren Prüfern abgezeichnet worden.\n\n5\n\nFür den Kläger hatten sich zunächst Rechtsanwälte als Prozessbevollmächtigte \ngemeldet, die jedoch nach Einsicht in die Akten das Mandat niedergelegt haben. Der \nKläger hatte daraufhin mit Schreiben vom 27. 9. 2008 angekündigt, er werde einen \nanderen Rechtsanwalt mit der weiteren Vertretung beauftragen. Ein anderer \nProzessbevollmächtigter hat sich jedoch nicht gemeldet. Gründe für ein weiteres \nZuwarten mit der Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch sind nicht \nersichtlich. \n\n6\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/249410","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2008-12-04/14-a-107-08","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/249410","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/249410","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2008-12-04/14-a-107-08","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/249410","retrieved":"2026-07-09 02:11:27.611838+00:00"}}