{"status":"available","doknr":"OLD252644","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2008:0819.12A1669.08.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2008-08-19","aktenzeichen":"12 A 1669/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.\n\nDie Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.\n\nDer Streitwert für das Zulassungsverfahren wird \n\nebenfalls auf 543,97 Euro festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet.\n\n3\n\nDas Zulassungsvorbringen führt nicht zu - sinngemäß geltend gemachten - \nernstlichen Zweifeln i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO.\n\n4\n\nSoweit vorgetragen wird, entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts \nbeinhalte § 17 Abs. 5 Satz 3 GTK eine abschließende Regelung für eine \nrückwirkende Änderung von Beitragsbescheiden, fehlt es an jeglicher substantiierter \nDarlegung der Gründe, aus denen sich der abschließende Charakter ergeben soll. \n\n5\n\nDer weitere Einwand, das „Gebot in das Vertrauen der Rechtmäßigkeit des \nVerwaltungshandelns\" werde verletzt, wenn in einem Fall wie hier, in dem die Kläger \nalle erforderlichen Auskünfte zeitnah, vollständig und wahrheitsgemäß erteilt hätten, \nlässt schon außer Betracht, dass das Verwaltungsgericht die Regelungen der \nFestsetzungsverjährung nach § 12 Abs. 1 Nr. 4b KAG i.V.m. §§ 169 und 170 AO für \neinschlägig gehalten hat. Das vom Verwaltungsgericht damit berücksichtigte Institut \nder Verjährung trägt als Ausfluss des Prinzips der Rechtssicherheit dem \nschutzwürdigen Vertrauen der am Rechtsleben teilnehmenden Personen Rechnung, \nindem nach Ablauf einer bestimmten Frist aus einem der Vergangenheit \nangehörenden abgeschlossenen Sachverhalt keine bisher nicht ausgeübten Rechte \nmehr geltend gemacht werden können. Damit dient die Verjährung dem \nRechtsfrieden. Substantiierte Gründe dafür, dass die in diesem Spannungsverhältnis \nzwischen Rechtssicheheit/Rechts-frieden/Vertrauen einerseits und materieller \nGerechtigkeit andererseits vom Gesetz \n\n6\n\n- und zwar ungeachtet der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen im \nAbgabenverhältnis durch die Abgabenpflichtigen - für angemessen befundene \nVerjährungsfrist von vier Jahren im vorliegenden Fall keine Geltung beanspruchen \nkann, sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung \nberuht auf §§ 47 Abs. 1 und 3, 52 Abs. 1 und 3 GKG. \n\n8\n\nDieser Beschluss ist gemäß § 152 Abs. 1 VwGO und - hinsichtlich der \nStreitwertfestsetzung - nach § 66 Abs. 3 Satz 3, 68 Abs. 1 Satz 5 GKG unanfechtbar. \nDas Urteil des Verwaltungsgerichts ist nunmehr rechtskräftig (§ 124a Abs. 5 Satz 4 \nVwGO).\n\n9","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/252644","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2008-08-19/12-a-1669-08","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"AO 1977","ref":"§ 170","ref_norm":"170","n":1},{"jurabk":"AO 1977","ref":"§ 169","ref_norm":"169","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/252644","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/252644","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2008-08-19/12-a-1669-08","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/252644","retrieved":"2026-07-09 02:15:38.847444+00:00"}}