{"status":"available","doknr":"OLD252920","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2008:0807.7B1099.08.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2008-08-07","aktenzeichen":"7 B 1099/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDie Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde ist nicht begründet.\n\n3\n\nDas Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 \nVwGO beschränkt ist, gibt keinen Anlass, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu \nändern.\n\n4\n\nZutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass der Antragsgegner die \nsofort vollziehbare Nutzungsuntersagung in Übereinstimmung mit der ständigen \nRechtsprechung der Bausenate des beschließenden Gerichts\n\n5\n\n- vgl. hierzu nur OVG NRW, Beschlüsse vom \n\n6\n\n5. Februar 2008 - 7 B 65/08 - und vom 12. Juli 2007 \n\n7\n\n- 7 E 664/07 -, BauR 2007, 1870, m.w.N. -\n\n8\n\nermessensfehlerfrei auf die formelle Illegalität der Nutzung stützen konnte. Auf den \numfangreichen Vortrag der Beschwerde zur vermeintlichen Genehmigungsfähigkeit der \nbeantragten Erweiterung der Öffnungszeiten kommt es nach alledem nicht an. \n\n9\n\nDass die Nutzungsuntersagung mit Blick auf die vermeintliche Genehmigungsfähigkeit \nnicht unverhältnismäßig ist, hat das Verwaltungsgericht gleichfalls zutreffend dargelegt. Es ist \nnicht Sache des Gerichts, bei der Überprüfung der Untersagung von Schwarznutzungen \nwegen formeller Illegalität die Auffassung der Behörde zu einem gestellten Bauantrag zu \nprüfen. Die §§ 63, 75 BauO NRW verpflichten vielmehr jeden Bauherrn, die erforderliche \nBaugenehmigung gegebenenfalls im Rechtswege zu erstreiten, bevor er die \ngenehmigungspflichtige Nutzungsänderung vornimmt. \n\n10\n\nVgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. März 2004 \n\n11\n\n- 7 B 251/04 -, m.w.N..\n\n12\n\nSoweit der Antragsgegner, wie die Antragstellerin meint, die Erteilung der beantragten \nBaugenehmigung ohne zureichenden Grund verzögert, bleibt es ihr unbenommen, nach \nAblauf einer angemessenen Frist im Wege der Untätigkeitsklage um Rechtsschutz \nnachzusuchen. \n\n13\n\nWarum die Antragstellerin die formelle Illegalität der Nutzung nicht zu verantworten \nhaben soll, obwohl sie von den sich aus der zur Baugenehmigung vom 9. November 2005 \ngehörenden Betriebsbeschreibung ergebenden Öffnungszeiten ohne Genehmigung \nabgewichen ist, erschließt sich aus dem Beschwerdevorbringen nicht. Insbesondere wird die \nformelle Illegalität der Nutzung nicht dadurch in Frage gestellt, dass die Antragstellerin im \nJahre 2005 dann längere Betriebszeiten zur Genehmigung gestellt hätte, wenn dies nach dem \nLadenschlussgesetz damals zulässig gewesen wäre.\n\n14\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.\n\n15\n\nDie Festsetzung des Streitwerts stützt sich auf die §§ 53 Abs. 3 Nr. 2, 52 Abs. 1 \nGKG.\n\n16\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).\n\n17","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/252920","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2008-08-07/7-b-1099-08","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 146","ref_norm":"146","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/252920","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/252920","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2008-08-07/7-b-1099-08","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/252920","retrieved":"2026-07-09 02:16:01.739984+00:00"}}