{"status":"available","doknr":"OLD256894","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2008:0313.13A426.08.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2008-03-13","aktenzeichen":"13 A 426/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und \nBeiordnung eines Rechtsanwalts für den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen \nden Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. Januar 2008 wird \nabgelehnt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung \neines Rechtsanwalts ist abzulehnen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung - der \nAntrag auf Zulassung der Berufung - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet \n(vgl. § 166 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - i.V.m. § 114 \nZivilprozessordnung\n\n3\n\n- ZPO -). Die von dem Kläger geltend gemachten Zulassungsgründe führen auch \nunter Berücksichtigung dessen, dass sie nicht durch einen Juristen formuliert \nwurden, nicht zur Zulassung der Berufung. \n\n4\n\nErnstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. \n1 VwGO) bestehen nicht. Das Verwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf die \nAusführungen des Beklagten vom 18. Dezember 2007 zutreffend dargelegt, dass die \nvom Kläger erhobene Klage mit dem Ziel\n\n5\n\n1. den WDR zu verpflichten, über die grausamen Misshandlungen des Klägers zu \nberichten,\n\n6\n\n2. bei der Berichterstattung die Meinung und Sichtweise des Klägers von \nEreignissen der letzten 10 Jahre ausführlich und aufgrund von vorhandenen \nDokumenten zu berücksichtigen,\n\n7\n\nmangels Klagebefugnis unzulässig ist. \n\n8\n\nNach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz GG hat zwar jeder das Recht, seine \nMeinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Hieraus kann der \nKläger jedoch gegenüber dem Beklagten keinen Anspruch ableiten, dass dieser ihm \ndie Möglichkeiten an die Hand zu gibt, die ihm für die Ausübung dieses Grundrechts \nnotwendig erscheinen.\n\n9\n\nVgl. auch BVerwG, Urteil vom 13. September 1985 \n\n10\n\n- 5 C 113.83 -, BVerwGE 78, 113 (118); Herzog, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz \nKommentar, Stand Juni 2007, Art. 5 Rdnr. 63; Jarass, in: Jarass/Pieroth, \nGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 2006, Art. 5 Rdnr. 11. \n\n11\n\nAuch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG kann der Kläger keine \nKlagebefugnis herleiten. Dieser gibt nämlich dem einzelnen nur das Recht, sich \nungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Aus ihm folgt \nregelmäßig und so auch hier jedoch kein Anspruch auf Ausstrahlung von ihm \ninhaltlich bestimmter Sendungen.\n\n12\n\nVgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Oktober 1981 - 7 B 129.81 -, Buchholz 422.2 \nRundfunkrecht Nr. 7 und vom 26. April 1978 - 7 B 74.78 -, DÖV 1979, 102.\n\n13\n\nDa die Klage unzulässig ist, kommt den Erwägungen des Klägers zur \ngrundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache keine Bedeutung zu. Die Berufung ist \ndaher auch nicht nach Maßgabe des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zuzulassen. \n\n14\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (vgl. § 152 Abs. 1 VwGO).\n\n15","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/256894","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2008-03-13/13-a-426-08","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"GG","ref":"Art 5","ref_norm":"5","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/256894","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/256894","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2008-03-13/13-a-426-08","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/256894","retrieved":"2026-07-09 02:20:56.111846+00:00"}}