{"status":"available","doknr":"OLD260236","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2007:1030.21A1643.07.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2007-10-30","aktenzeichen":"21 A 1643/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.\n\nDer Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 704,78 EUR \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e:\n\n2\n\nDer Zulassungsantrag hat keinen Erfolg, weil ein Zulassungsgrund nicht \ndargelegt worden ist. \n\n3\n\nDie Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ist nicht ernstlich zweifelhaft \n(§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das Sonderzahlungsgesetz-NRW (SZG-NRW) knüpft \nden Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung an eine Reihe von \nTatbestandsmerkmalen. Dazu gehört, dass der Anspruchsteller am 1. Dezember des \nmaßgebenden Jahres in einem Rechtsverhältnis zum Anspruchsgegner gestanden \nhaben muss, das in § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 SZG-NRW aufgeführt ist (§ 2 Abs. 1 \nNr. 1 SZG-NRW). Hier kommt ein Beamtenverhältnis zum beklagten Land in \nBetracht, das jedoch mit Wirkung vom 1. September 2006 durch die Versetzung des \nKlägers an eine Behörde des Landes Rheinland-Pfalz beendet worden ist. Dass der \nKläger am Stichtag im Dienst eines anderen Bundeslandes stand, genügt dem \nTatbestandsmerkmal des § 2 Abs. 1 Nr. 1 SZG-NRW nicht. Dies gilt unabhängig vom \nWortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 1 SZG-NRW („Beamte des Landes\") auch deshalb, weil \nes sich bei der Sonderzahlung um einen Teil der Besoldung handelt (vgl. § 1 Abs. 3 \nNr. 2 BBesG), die an ein am 1. Dezember bestehendes Beamtenverhältnis zu dem in \nAnspruch genommenen Dienstherrn anknüpft.\n\n4\n\n§ 2 Abs. 1 Nr. 3 SZG-NRW gibt nichts für den vom Kläger verfolgten Anspruch \nher. Nach dieser Vorschrift hängt der Anspruch auf die jährliche Sonderzahlung \ngrundsätzlich auch davon ab, dass der Betroffene mindestens bis einschließlich 31. \nMärz des folgenden Jahres im Dienst dieses Dienstherrn verbleibt. Die \nAusnahmevorschrift des § 2 Abs. 5 Nr. 1 SZG-NRW bezieht sich allein auf dieses \nTatbestandsmerkmal, so dass es als Verbleiben im Dienst des Dienstherrn auch gilt, \nwenn der Betroffene vor dem 31. März des folgenden Jahres in den Dienst eines \nanderen öffentlich-rechtlichen Dienstherrn übertritt. Die Tatbestandsvoraussetzungen \nder §§ 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, 2 Abs. 1 Nr. 1 SZG-NRW („Beamte des Landes\") \nwerden dagegen nicht fingiert, wenn das Beamtenverhältnis zum Land bereits vor \ndem 1. Dezember des maßgebenden Jahres beendet worden ist. Hergebrachte \nGrundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) fordern eine solche Fiktion \nim Sinne einer Einheit des öffentlichen Dienstes nicht.\n\n5\n\nEine Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung wirft der Zulassungsantrag nicht \nauf (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO). Der Regelungsgehalt der einschlägigen Normen \nerschließt sich ohne weiteres anhand des Wortlauts. Die Klärung ist somit nicht \neinem Berufungsverfahren vorzubehalten.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die \nStreitwertfestsetzung auf § 52 Abs. 1 GKG).\n\n7\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n8","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/260236","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-10-30/21-a-1643-07","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"BBesG","ref":"§ 1","ref_norm":"1","n":1},{"jurabk":"GG","ref":"Art 33","ref_norm":"33","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/260236","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/260236","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-10-30/21-a-1643-07","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/260236","retrieved":"2026-07-09 02:25:43.775954+00:00"}}