{"status":"available","doknr":"OLD260418","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2007:1023.5B1284.07.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2007-10-23","aktenzeichen":"5 B 1284/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen \nRechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Juli 2007 wird \nzurückgewiesen.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ist unbegründet.\n\n3\n\nDas Verwaltungsgericht hat den Antrag des Antragstellers,\n\n4\n\ndie aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Verfügung des \nAntragsgegners vom 5. April 2007 wiederherzustellen,\n\n5\n\nzu Recht abgelehnt. Die im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO vorzunehmende Abwägung \nzwischen dem privaten Interesse des Betroffenen, von der sofortigen Vollziehung bis zum \nAbschluss des Hauptsacheverfahrens verschont zu bleiben, und dem öffentlichen Interesse an \nder sofortigen Durchsetzung der für notwendig erachteten Maßnahmen fällt zu Lasten des \nAntragstellers aus. Zur Begründung wird gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die \nzutreffenden Ausführungen des angegriffenen Beschlusses Bezug genommen.\n\n6\n\nDas Verwaltungsgericht hat unter Zugrundelegung der maßgeblichen Rechtsprechung des \nBundesverwaltungsgerichts und des beschließenden Senats bei summarischer Prüfung das \nVorliegen der Voraussetzungen für die Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach § \n81 b 2. Alternative StPO bejaht, ohne dass die Richtigkeit dieser Entscheidung durch die \nBeschwerdebegründung erschüttert wird.\n\n7\n\nDer Sachverhalt bietet bereits im Hinblick auf das gegen den Antragsteller geführte \nErmittlungsverfahren wegen des Besitzes kinderpornographischer Darstellungen \n(Staatsanwaltschaft Köln 122 Js 193/06) genügend Anhaltspunkte für die Annahme, dass der \nAntragsteller künftig erneut als Verdächtiger in den Kreis potentieller Täter einer noch \naufzuklärenden strafbaren Handlung dieser oder ähnlicher Art einbezogen werden könnte und \ndass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen fördern \nkönnten, indem sie den Antragsteller überführen oder entlasten. Nach den in dem \nErmittlungsverfahren gewonnenen Erkenntnissen sind auf dem PC und einer externen \nFestplatte des Antragstellers ca. 440 unterschiedliche kinderpornographische Bilddateien \nfestgestellt worden (vgl. Beiakte Heft 3, \"DV-Sicherungs- und -Auswertungsbericht\" vom 4. \nApril 2007, Bl. 45 ff.). Es entspricht kriminalistischen Erfahrungen und Erkenntnissen, dass \nim Bereich der Sexualstraftaten allgemein eine erhebliche Wiederholungsgefahr besteht. \nAuch gegen den Antragsteller sind bereits zuvor zwei Ermittlungsverfahren wegen des \nBesitzes kinderpornographischer Bilder anhängig gewesen (Staatsanwaltschaft Köln, 122 Js \n229/99 und 122 Js 273/99). \n\n8\n\nDer Einwand des Antragstellers, das Verwaltungsgericht habe in Bezug auf die von ihm \nin der Vergangenheit begangenen Straftaten das Verwertungsverbot in § 51 BZRG \nmissachtet, bleibt schon deshalb ohne Erfolg, weil das Verwaltungsgericht seine \nEntscheidung auf diese länger zurückliegenden Strafverfahren nicht tragend gestützt hat (vgl. \nBeschlussabdruck, S. 6, 2. Absatz). Ebenso kann dahinstehen, ob das gemäß § 170 Abs. 2 \nStPO eingestellte Verfahren 161 Js 1372/03 außer Betracht zu bleiben hat. Dies wäre nur dann \nder Fall, wenn die Verfahrenseinstellung auf einer Ausräumung jeglichen Tatverdachts \ngegenüber dem Antragsteller beruhte. Das bedarf hier indes keiner weiteren Abklärung. Auch \nohne Berücksichtigung dieses Ermittlungsverfahrens liegen, wie ausgeführt, die \ntatbestandlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer erkennungsdienstlichen \nBehandlung nach § 81 b 2. Alternative StPO vor. \n\n9\n\nBei der gegebenen Sachlage erweist sich die Anfertigung erkennungsdienstlicher \nUnterlagen auch als verhältnismäßig. Der Schutz von Kindern vor Straftaten nach § 184 b \nStGB rechtfertigt die Maßnahme gegenüber einem einer solchen Tat Verdächtigen. Vor dem \nHintergrund von Art und Vielzahl der gegen den Antragsteller seit 2004 geführten Straf- und \nErmittlungsverfahren kann auch keine Rede davon sein, dass er lediglich \"einmal aufgefallen\" \nwäre bzw. dass die Tatvorwürfe sich im Bagatellbereich bewegten. \n\n10\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO.\n\n11\n\nDie Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 47 Abs. 1, 53 Abs. 3 Nr. 2, 52 Abs. 1 und 2 \nGKG.\n\n12\n\nDieser Beschluss ist nach § 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz \n3 GKG unanfechtbar.\n\n13","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/260418","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-10-23/5-b-1284-07","cited_norms":[{"jurabk":"BZRG","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 170","ref_norm":"170","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 122","ref_norm":"122","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 184b","ref_norm":"184b","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 66","ref_norm":"66","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/260418","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/260418","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-10-23/5-b-1284-07","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/260418","retrieved":"2026-07-09 02:25:58.482778+00:00"}}