{"status":"available","doknr":"OLD263047","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2007:0629.6A2661.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2007-06-29","aktenzeichen":"6 A 2661/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des \nZulassungsverfahrens.\n\nDer Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf \ndie Wertstufe bis 2.500 EUR festgesetzt.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDer Antrag hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDer Zulassungsantrag genügt den Anforderungen nicht, die \nnach § 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO an die \nGeltendmachung und Darlegung von \nBerufungszulassungsgründen zu stellen sind. \n\n4\n\nNach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO sind innerhalb von zwei \nMonaten nach Zustellung des angefochtenen Urteils die Gründe \ndarzulegen, aus denen die Berufung zuzulassen ist. \"Dargelegt\" \nim Sinne dieser Vorschrift ist ein Zulassungsgrund nur, wenn er \nzweifelsfrei vom Antragsteller benannt wird und konkret \nausgeführt ist, warum dieser Zulassungsgrund vorliegen soll. \n\n5\n\nVgl. OVG NRW, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 18 A \n5185/04 - (juris) n. w. N.\n\n6\n\nDie Klägerin hat innerhalb dieser Frist keinen der in § 124 \nAbs. 2 VwGO eröffneten Zulassungsgründe geltend gemacht. \nSie greift das Urteil des Verwaltungsgerichts mit dem Argument \nan, § 4 Abs. 2 b BVO NRW verstoße gegen höherrangiges \nRecht (Art. 2 Abs. 1 GG, Fürsorgepflicht). Es ist aber nicht \ndargelegt, auf welchen der möglichen fünf Zulassungsgründe \ndie Klägerin sich damit stützen will. Da die Regelungsbereiche \nder Zulassungsgründe sich teilweise überschneiden und nach \ndem Vortrag jeweils mehrere Zulassungsgründe in Betracht \nkämen (insbesondere § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 VwGO), scheidet \neine unzweifelhafte Zuordnung zu einem Zulassungsgrund, die \ndessen ausdrückliche oder sinngemäße Benennung unter \nUmständen entbehrlich machen könnte, aus.\n\n7\n\nSoweit die Klägerin hinsichtlich eines bundesweit \neinheitlichen Beihilfestandards die Abweichung von einer \nEntscheidung des Bundesverwaltungsgerichts rügt (§ 124 Abs. 2 \nNr. 4 VwGO), sind die Darlegungserfordernisse ebenfalls nicht \nerfüllt, weil der Antrag keinen die Entscheidung tragenden \nabstrakten, aber inhaltlich bestimmten Rechtssatz aufzeigt, der \nmit einem ebensolchen Rechtssatz in der Entscheidung des \nhöheren Gerichts in Widerspruch steht. Im Übrigen erkennt das \nBundesverwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung \ndes Bundesverfassungsgerichts einen bundesweit einheitlichen \nBeihilfestandard nicht mehr an.\n\n8\n\nVgl. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 24/02 -, DÖD \n2004, 82; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR \n1053/98 -, BVerfGE 106, 225.\n\n9\n\nDie Kostenentscheidung ergibt sich aus § 154 Abs. 2 \nVwGO. Die Streitwertfestsetzung folgt aus §§ 47 Abs. 1 und 3, \n40, 52 Abs. 1 GKG. \n\n10\n\nDer Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO). Das \nUrteil des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig (§ 124a Abs. 5 \nSatz 4 VwGO).\n\n11","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/263047","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-06-29/6-a-2661-05","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"GG","ref":"Art 2","ref_norm":"2","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 40","ref_norm":"40","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/263047","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/263047","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-06-29/6-a-2661-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/263047","retrieved":"2026-07-09 02:29:40.242151+00:00"}}