{"status":"available","doknr":"OLD263980","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2007:0523.14A3631.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2007-05-23","aktenzeichen":"14 A 3631/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.\n\nDer Wert des Streitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 4.406,73 EUR \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nZulassungsgründe im Sinne von § 124 Abs. 2 VwGO sind nicht festzustellen oder nicht \ndem Erfordernis des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügend dargelegt.\n\n4\n\nZur Begründung der geltend gemachten grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - \nvgl. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - beruft sich der Kläger, Inhaber eines Eigenjagdbezirks, \ndarauf, es bestünden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Inanspruchnahme eines \nBetriebszweiges für eine Luxussteuer. Neben einer Verletzung von Art. 12 GG im Hinblick \nauf die Freiheit der Berufsausübung werde auch gerügt, dass es sich um eine Verletzung des \nGleichbehandlungsgrundsatzes gemäß Art. 3 GG handele, da gleichzeitig fiskalische \nUnternehmen von dieser Sonderbelastung befreit seien.\n\n5\n\nIn der Rechtsprechung, \n\n6\n\nvgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1991 - 8 C 24.89 -, in: KStZ 1991, 72,\n\n7\n\nist jedoch geklärt, dass die Heranziehung zu einer Jagdsteuer auch bei Eigenjagden, die \nmit einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb im Zusammenhang stehen, keinen \ndurchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet. Denn der die Steuererhebung \nrechtfertigende Aufwand liegt - vor dem Hintergrund der Investition im Eigentum - darin, \ndass der Eigentümer um der eigenen Jagdausübung Willen auf eine Verpachtung der Jagd und \ndamit auf die dadurch erzielbaren Einkünfte verzichtet.\n\n8\n\nGründe, aus denen sich ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit den Verwaltungsjagden \nder Gebietskörperschaften ergeben könnten, sind nicht dargelegt. Zudem scheidet eine \nGleichbehandlung deswegen aus, weil wegen des Wesens der Jagdsteuer als Aufwandsteuer \neine Heranziehung anderer als natürlicher Personen nicht möglich ist.\n\n9\n\nVgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Mai 1997 - 22 A 877/97 -; Höver, Die Jagdsteuer in \nNordrhein-Westfalen, Kommentar, § 1 Anm. 2.4.\n\n10\n\nDie behauptete Abweichung - vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO - von dem Urteil des \nBundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2335/95 und 2391/95 - ist nicht \ndargelegt. Der Kläger benennt keinen Rechtssatz, den das Verwaltungsgericht im \nangefochtenen Urteil aufgestellt hätte und der im Widerspruch zu einem in dem genannten \nUrteil des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Rechtssatz stehen oder von einem solchen \nRechtssatz abweichen würde.\n\n11\n\nIm Hinblick auf die Behauptungen des Klägers, das Verwaltungsgericht habe die Akten \ndes Verfahrens 7 K 160/91 trotz ausdrücklicher Bezugnahme im Schriftsatz vom (?) nicht \nbeigezogen und Unterlagen zu den gezahlten Entschädigungsleistungen seien bereits in das \nVerfahren 7 K 1298/98 eingeführt worden, werden Zulassungsgründe nicht benannt, \ngeschweige denn dargelegt.\n\n12\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die Streitwertfestsetzung auf § \n52 Abs. 3 GKG.\n\n13\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n14","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/263980","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-05-23/14-a-3631-05","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":3},{"jurabk":"GG","ref":"Art 3","ref_norm":"3","n":1},{"jurabk":"GG","ref":"Art 12","ref_norm":"12","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/263980","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/263980","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-05-23/14-a-3631-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/263980","retrieved":"2026-07-09 02:31:04.132920+00:00"}}