{"status":"available","doknr":"OLD265417","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2007:0322.12B157.07.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2007-03-22","aktenzeichen":"12 B 157/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das \nBeschwerdeverfahren wird abgelehnt. \n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen. \n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das \nGerichtskosten nicht erhoben werden. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antragsteller vermag mit seinem Antrag auf Bewilligung von \nProzesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren nicht durchzudringen, weil die \nbeabsichtigte Rechtsverfolgung entgegen § 166 VwGO i. V. m. § 114 Satz 1 ZPO \nnach Maßgabe der nachfolgenden Ausführungen in der Sache keine hinreichende \nAussicht auf Erfolg bietet. \n\n3\n\nDie Beschwerde ist nämlich nicht nur unzulässig, weil sie entgegen § 67 Abs. 1 \nSätze 1 und 2 VwGO nicht durch einen Rechtsanwalt oder Rechtslehrer an einer \ndeutschen Hochschule im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum \nRichteramt eingelegt worden ist. Auf das Vertretungserfordernis bei der Einlegung \nder Beschwerde ist der Antragsteller in der Rechtsmittelbelehrung des angegriffenen \nBeschlusses hingewiesen worden. \n\n4\n\nDie Beschwerde ist auch unbegründet, weil es - ungeachtet der Frage, ob hier \ntrotz Ausschlusses eines Umgangsrechtes ein Anordnungsanspruch bestehen kann - \njedenfalls an einem Rechtsschutzinteresse für das Eilbegehren bzw. an einem - von \n§ 123 VwGO gleichfalls geforderten - Anordnungsgrund fehlt. Die vom Antragsteller \nmit Schriftsatz vom 4. Dezember 2006 beantragten Maßnahmen, auf die sich sein \nBegehren um einstweiligen Rechtsschutz bezieht, sind auf den persönlichen \nUmgang mit seiner Tochter M. ausgerichtet. Im familienrechtlichen \nBeschwerdeverfahren vor dem OLG I. - - hat der Antragsteller laut \nNiederschrift über die nichtöffentliche Sitzung vom 22. Februar 2007 jedoch im Wege \nder Vereinbarung verbindlich erklärt, unter dem Eindruck des mit seiner Tochter \ngeführten Gespräches anzuerkennen, dass sie zur Zeit keinen persönlichen Umgang \nmit ihm haben möch-te. Im Hinblick darauf haben die Kindeseltern vereinbart, dass in \nAbänderung der Anordnungen im angefochtenen Beschluss des Amtsgerichts F. \n(lediglich) ein schriftlicher Umgang zwischen dem Kindesvater und seiner Tochter \nstattfinden soll. Vor diesem Hintergrund ist ein schutzwürdiges rechtliches Interesse \nan einer Ent-scheidung über das Eilbegehren nicht (mehr) erkennbar bzw. besteht \nkein aktuell zu befriedigender Bedarf, ein Recht des Vaters auf persönlichen Umgang \n- sollte es trotz der familiengerichtlich getroffenen Regelungen bestehen - zu sichern \nund Nachteile, die dem Antragsteller durch die Verweigerung des persönlichen \nUmgangs drohen, abzuwenden. \n\n5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 2, 188 Satz 2 VwGO.\n\n6\n\nDieser Beschluss ist nach § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar.\n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/265417","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-03-22/12-b-157-07","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 123","ref_norm":"123","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/265417","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/265417","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-03-22/12-b-157-07","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/265417","retrieved":"2026-07-09 02:33:08.266391+00:00"}}