{"status":"available","doknr":"OLD265522","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2007:0320.14A4090.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2007-03-20","aktenzeichen":"14 A 4090/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.\n\nDer Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 112,50 Euro \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDie geltend gemachten ernstlichen Zweifel im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 \nVwGO an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils lassen sich nicht feststellen. \n\n4\n\nZur Begründung der angefochtenen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht \nunter anderem ausgeführt, nach der Rechtsprechung des OVG NRW, welcher das \nGericht folge, erfolge durch die Fiktion des § 2 Abs. 3 ZwStS, wonach die nicht nur \nvorübergehend abgestellten Campingwagen usw. \"als Wohnungen gelten\", gerade \nkeine Gleichstellung mit Wohnungen. Diese Fiktion bewirke vielmehr lediglich, dass \nzwei gesonderte Steuergegenstände, nämlich das Innehaben von Zweitwohnungen \neinerseits und dauerhaft aufgestellten Campingwagen usw. andererseits, statt sie in \ngetrennten Regelungen zu regeln, dem Regime einer einzigen Satzung unterworfen \nwürden, wobei alle Bestimmungen, welche für beide gleich seien, einheitlich \ngetroffen seien und nur da, wo der Unterschied des Steuergegenstandes es verlange \n(z.B. beim Steuermaßstab), differenziert werde. Die Fiktion des § 2 Abs. 3 ZwStS \ngehe damit gerade selbst davon aus, dass es sich bei den Campingwagen usw. nicht \num Wohnungen handele,\n\n5\n\nvgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. September 2001\n\n6\n\n- 14 A 2775/01 -.\n\n7\n\nDiesen rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts zieht der Kläger nicht \nsubstanziiert in Zweifel. Seine Ausführungen orientieren sich vielmehr im Anschluss \nan die Entscheidungen anderer Obergerichte,\n\n8\n\nvgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom \n\n9\n\n19. November 2003 - 2 KN 1/03 -; OVG\n\n10\n\nNiedersachsen, Beschluss vom 10. Dezember\n\n11\n\n2004 - 13 LA 215/04 -, \n\n12\n\nim Wesentlichen daran, dass bei \"Mobilheimen\" wie etwa Campingwagen der \nWohnungsbegriff nicht erfüllt sei und auch eine Vergleichbarkeit mit \"echten \nZweitwohnungen\" im Hinblick auf die unterschiedlichen Ausstattungen nicht gegeben \nsei. Die genannten Entscheidungen gehen entgegen der für das Land Nordrhein-\nWestfalen maßgeblichen Auffassung des erkennenden Senats ohne Begründung \ndavon aus, dass es sich bei der Besteuerung von Zweitwohnungen und von \n\"Mobilheimen\" um einen einheitlichen Steuergegenstand handelt. Der Senat sieht \nkeinen Anlass, dieser Überlegung näher zu treten. Da also davon auszugehen ist, \ndass es sich bei \"Zweitwohnungen\" einerseits und \"Mobilheimen\" andererseits um \nzwei gesonderte Steuergegenstände handelt, liegen alle Ausführungen des Klägers \nzum \"Wohnungsbegriff\", den die Mobilheime nicht erfüllen, neben der Sache, \n\n13\n\nvgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. September\n\n14\n\n2001 - 14 A 2775/01 -.\n\n15\n\nFür eine Darlegung ernstlicher Zweifel hätte es substanziierter Ausführungen \ndazu bedurft, dass auf der Grundlage des § 3 KAG die Erhebung einer \"Mobilheim\"- \nSteuer (als gesondertem Steuergegenstand) unzulässig wäre. Derartige \nAusführungen enthält die Begründung des Zulassungsantrages nicht. \n\n16\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die \nStreitwertfestsetzung auf § 52 Abs. 3 GKG n.F.\n\n17\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n18","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/265522","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-03-20/14-a-4090-05","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/265522","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/265522","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-03-20/14-a-4090-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/265522","retrieved":"2026-07-09 02:33:17.639383+00:00"}}