{"status":"available","doknr":"OLD265657","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2007:0314.14A2447.06.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2007-03-14","aktenzeichen":"14 A 2447/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.\n\nDer Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 15.000,-- Euro \nfestgesetzt.\n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDer Antrag, mit dem allein die Neubewertung der C I-Klausur weiter verfolgt \nwird, hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDie Klägerin hat Gründe für die von ihr geltend gemachte grundsätzliche \nBedeutung der Rechtssache, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, nicht dargelegt. Es ist in der \nhöchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, welche Anforderungen bei \ndivergierender Erstbewertung an die Begründung einer einvernehmlichen Bewertung \neiner Prüfungsleistung durch mehrere Prüfer zu stellen sind.\n\n4\n\nVgl. BVerwG, Beschluss vom 9. 9. 1995 - 6 B 45/95 -, Buchholz 421.0 \nPrüfungswesen Nr. 358 m. w. N.; vgl. auch Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band \n2, 4. Aufl., Rdnr. 717.\n\n5\n\nDie Klägerin weist in ihrem Zulassungsantrag selbst auf die einschlägige \nRechtsprechung und die Erörterung dieser Frage in der Fachliteratur hin, ohne \nzusätzlichen Klärungsbedarf darzulegen. Ihre Überlegung, dass eine weiter \n\"gesteigerte\" Begründungspflicht dann anzunehmen sei, wenn das Ergebnis der \nPrüfungsleistung \"über das Bestehen der gesamten Prüfung und sogar über den \nendgültigen Ausschluss von der Berufszulassung\" entscheidet, beruht auf einem \nDenkfehler. Bei der Bewertung der jeweiligen Aufsichtsarbeit können die Prüfer nicht \nabsehen, welche Auswirkung das Ergebnis auf die gesamte Prüfung hat. Das \nentscheidet sich erst bei der Bildung der Gesamtnote, im Fall der Klägerin gemäß \n§ 31 Abs. 3 JAG aF durch den Beklagten.\n\n6\n\nDie von der Klägerin außerdem geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der \nRichtigkeit des angefochtenen Urteils, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, liegen nicht vor. \nAus dem Vorstehenden ergibt sich, dass die von der Klägerin gesehene \nNichterfüllung einer \"gesteigerten\" Begründungspflicht Richtigkeitszweifel nicht \nauslösen kann. Im übrigen verkennt die Klägerin, dass der Erstprüfer bereits im \nRahmen der Herstellung des Einvernehmens mit dem Zweitprüfer zu erkennen \ngegeben hat, aus welchen Gründen er von seiner ursprünglichen Benotung \nabweicht, nämlich weil er sich den Überlegungen des Zweitprüfers anschließt. Auch \nseine Stellungnahme im Überdenkungsverfahren macht deutlich, welche \nErwägungen ihn bei der Herstellung des Einvernehmens geleitet haben. Darauf ist \ndas Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils im \nEinzelnen eingegangen. Die Klägerin tritt dem nicht substantiiert entgegen, sondern \nwiederholt letztlich nur ihre Auffassung, dass diese Begründung nicht ausreiche.\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die \nStreitwertfestsetzung auf § 52 Abs. 1 GKG in Verbindung mit Ziff. 36.2 des \nStreitwertkatalogs 2004 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. \n\n8\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n9","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/265657","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-03-14/14-a-2447-06","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/265657","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/265657","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-03-14/14-a-2447-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/265657","retrieved":"2026-07-09 02:33:28.903583+00:00"}}