{"status":"available","doknr":"OLD267021","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2007:0119.12B2658.06.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2007-01-19","aktenzeichen":"12 B 2658/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDer Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien \nBeschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der \nBeigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde ist unbegründet. Dabei kann dahinstehen, ob der Antrag auf \nAnordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen \nden Zustimmungsbescheid des Antragsgegners vom 14. September 2006 wegen \nfehlenden Rechtsschutzinteresses unzulässig ist, wie dies das Verwaltungsgericht \nangenommen hat. \n\n3\n\nDie vom Oberverwaltungsgericht der Prüfung zugrunde zu legenden dargelegten \nGründe (§ 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO) ergeben allenfalls die Zulässigkeit des \nBegehrens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes, verhalten sich jedoch nicht \nzu dessen Erfolgsaussichten in der Sache.\n\n4\n\nUnabhängig davon kann der Zustimmungsbescheid des Antragsgegners mit Blick \nauf die bestehenden Unklarheiten in Bezug auf Art und Umfang der vom \nAntragsteller geschuldeten arbeitsvertraglichen Leistungen und der hiernach zu \ntreffenden Prognose über die weitere Arbeits(un)fähigkeit des Antragstellers \njedenfalls nicht als offensichtlich rechtswidrig beurteilt werden. Eine offensichtliche \nRechtswidrigkeit ergibt sich insbesondere nicht aus der im Zustimmungsbescheid \nerfolgten Bezeichnung der Tätigkeit des Antragstellers als Geschäftsführertätigkeit. \nHierbei handelt es sich ersichtlich nicht um die Verwendung eines Begriffs mit einem \neigenständigen Bedeutungsgehalt, sondern lediglich ausweislich des angefochtenen \nBescheides um eine \n\n5\n\n- den eigenen Angaben des Antragstellers vom 16. Februar 2006 entsprechende \n- schlagwortartige Zusammenfassung der nach Auffassung der Beigeladenen im \nSchriftsatz vom 13. Juni 2006 zu leistenden Einzeltätigkeiten (Beschaffung von \nKundenaufträgen, Erstellung entsprechender Kostenberechnungen, Durchführung \nvon Kundenbesuchen und -betreuung, Fahrzeugdispositionen, bei Bedarf Einsatz als \nAushilfsfahrer, Überwachung der Fahrzeuge, Fertigung von Angeboten und \nRechnungen), die der Antragsgegner seiner Entscheidung über die Zustimmung zur \nordentlichen Kündigung zugrunde gelegt hat. \n\n6\n\nDa der Zustimmungsbescheid nicht offensichtlich rechtswidrig ist, hat es bei der \n\n7\n\nInteressenbewertung durch den Gesetzgeber zu verbleiben, wonach \nWiderspruch und Anfechtungsklage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes \nzur Kündigung keine aufschiebende Wirkung haben (§§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, 88 \nAbs. 4 SGB IX), so dass der Antragsteller im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf \nden - regelmäßig ausreichenden - Rechtsschutz des Hauptsacheverfahrens \nverwiesen ist. Dass hier ein atypischer Sonderfall vorliegt, der zu einer \nabweichenden Interessenabwägung Anlass gibt, ist nicht ersichtlich.\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 2 und 3, 162 Abs. 3, 188 Satz 2 \nHalbsatz 1 VwGO.\n\n9\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).\n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/267021","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-01-19/12-b-2658-06","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/267021","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/267021","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-01-19/12-b-2658-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/267021","retrieved":"2026-07-09 02:35:24.288541+00:00"}}