{"status":"available","doknr":"OLD267237","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2007:0111.6B2092.06.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2007-01-11","aktenzeichen":"6 B 2092/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung \ngeändert.\n\nDie aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (Verwaltungsgericht \nGelsenkirchen, Aktenzeichen 1 K 2751/06) gegen die dienstliche Weisung der \nBezirksregierung N. vom 30. Juni 2006, privatärztliche \nDienstunfähigkeitsbescheinigungen in Zukunft vom zuständigen Amtsarzt bestätigen zu \nlassen, und deren Widerspruchsbescheid vom 3. August 2006 wird wiederhergestellt.\n\nDie Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsgegner.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde hat Erfolg.\n\n3\n\nDie dem Antragsteller durch die Bezirksregierung N. unter dem 30. Juni 2006 erteilte \nund am 18. Juli 2006 für sofort vollziehbar erklärte Weisung in der Gestalt des \nWiderspruchsbescheides vom 3. August 2006, zunächst für die Dauer des Schuljahres \n2006/2007 privatärztliche Dienstunfähigkeitsbescheinigungen in Zukunft vom zuständigen \nAmtsarzt bestätigen zu lassen, erweist sich bei summarischer Prüfung als rechtswidrig, so \ndass dem Aufschubinteresse des Antragstellers der Vorrang zu gewähren ist.\n\n4\n\nDie Weisung ist rechtswidrig, weil sie ohne Anhörung der zuständigen Personalvertretung \nergangen ist. Gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 6 des Personalvertretungsgesetzes für das Land NRW \n(LPVG NRW) ist der Personalrat bei der Anordnung von amts- oder vertrauensärztlichen \nUntersuchungen zur Feststellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit anzuhören. Die Pflicht zur \nAnhörung des Personalrates besteht nach Sinn und Zweck der Vorschrift nicht nur in den \nFällen, in denen es um die Feststellung dauernder Dienstunfähigkeit geht, sondern auch dann, \nwenn der Dienstherr - wie hier - Zweifel hegt, ob der dem Dienst wegen einer \nvorübergehenden Erkrankung fernbleibende Bedienstete tatsächlich erkrankt ist \nbeziehungsweise die Erkrankung tatsächlich zur Dienstunfähigkeit führt.\n\n5\n\nVgl. OVG NRW, Fachsenat für Landespersonalvertretungssachen, Beschluss vom 2. \nOktober 1998 - 1 A 4114/96.PVL -, Schütz BeamtR ES/D IV Nr. 104 und \nCecior/Dietz/Vallendar/Klein, Personalvertretungsrecht NRW, Stand September 2006, § 75 \nRn. 57.\n\n6\n\nDie dem Antragsteller erteilte Weisung vom 30. Juni 2006 ist so zu verstehen, dass dieser \nsich immer dann einer amtsärztlichen Untersuchung zu stellen hat, wenn es der Amtsarzt zum \nZwecke der Bestätigung einer privatärztlichen Dienstunfähigkeitsbescheinigung von ihm \nverlangt. Das ergibt sich bereits aus dem Schreiben der Bezirksregierung N. an das \nGesundheitsamt des Kreises S. , mit der eine Durchschrift der Weisung vom 30. Juni \n2006 übersandt worden ist und in dem ausgeführt wird: \"Sollte eine amtsärztliche Bestätigung \nder privatärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig sein, bitte ich, Herrn \nD. einen kurzfristigen Termin einzuräumen.\" Mit dem im Beschwerdeverfahren \neingereichten Schriftsatz vom 15. Dezember 2006 hat die Bezirksregierung N. nochmals \nbestätigt, dass ihre Weisung vom 30. Juni 2006 in der eingangs beschriebenen Weise \nauszulegen ist. Die Weisung stellt daher die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung \nim Sinne von § 75 Abs. 1 Nr. 6 LPVG NRW dar, die einer vorherigen Anhörung des \nPersonalrates bedurfte. Eine solche Anhörung ist nicht erfolgt.\n\n7\n\nDie Beteiligung des Bezirkspersonalrates mit Schreiben vom 15. Dezember 2005 deckt \ndie Weisung vom 30. Juni 2006 nicht, denn sie verfolgte ein anderes Ziel. Der \nBezirkspersonalrat wurde damals angehört zu einer auf der Grundlage von § 45 Abs. 1 Satz 3 \nLBG NRW beabsichtigten Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, die klären sollte, \nob der Antragsteller zum damaligen Zeitpunkt dauerhaft dienstunfähig (§ 45 Abs. 1 Satz 1 \nLBG NRW) oder nur begrenzt dienstfähig (§ 46 Abs. 1 Satz 1 LBG NRW) sei. Die Weisung \nvom 30. Juni 2006 konkretisiert dagegen die Regelung des § 79 Abs. 1 Satz 2 LBG NRW, \nwonach ein Beamter, der dem Dienst wegen Krankheit fernbleibt, die krankheitsbedingte \nDienstunfähigkeit auf Verlangen nachzuweisen hat. Die dem Antragsteller auferlegte \nqualifizierte Nachweispflicht gilt auch für ein kurzfristiges Fernbleiben vom Dienst wegen \neiner nur vorübergehenden Erkrankung, ohne dass es auf deren Art oder Dauer ankommt. Die \nangegriffene Weisung stellt es in das Ermessen des Amtsarztes, zu bestimmen, in welchen \nFällen künftig eine amtsärztliche Untersuchung des Antragstellers erfolgen soll. Sie geht \ndamit über die Anordnung der einmaligen amtsärztlichen Untersuchung zur Feststellung der \nDienstunfähigkeit des Antragstellers hinaus, zu welcher der Bezirkspersonalrat angehört \nworden ist.\n\n8\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO. Die Streitwertfestsetzung folgt \naus § 52 Abs. 2 GKG, wobei der sich hieraus ergebende Betrag wegen der Vorläufigkeit des \nVerfahrens zu halbieren war.\n\n9\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).\n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/267237","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-01-11/6-b-2092-06","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/267237","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/267237","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2007-01-11/6-b-2092-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/267237","retrieved":"2026-07-09 02:35:42.670025+00:00"}}