{"status":"available","doknr":"OLD268096","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2006:1201.12E1326.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2006-12-01","aktenzeichen":"12 E 1326/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.\n\nDer Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für den Zeitraum vom \n5. Dezember 2002 (Eingang der Klage der Mutter des Klägers) bis zum 13. März \n2004 (Fortführung des Klageverfahrens durch den Kläger nach dem Tode seiner \nMutter) auf 15.927,29 EUR festgesetzt; für den anschließenden Zeitraum verbleibt es \nbei dem vom Verwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss festgesetzten Wert \nvon 10.000 EUR.\n\nAußergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens \nwerden nicht erstattet.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie zulässige Beschwerde ist begründet. \n\n3\n\nNach § 61 Abs. 1 Satz 1 RVG richtet sich die Bestimmung des \nGegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das erstinstanzliche Klageverfahren \nnoch nach §§ 10, 8 Abs. 1 Satz 1 BRAGO i. V. m. § 13 GKG in der bis zum 30. Juni \n2004 geltenden Fassung. Gemäß § 13 Abs. 2 GKG entspricht der Wert des \nGegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit der Höhe der streitigen Geldleistung. Bis \nzum Tod der Klägerin war die ihr zu gewährende Sozialhilfe streitig, die mit Antrag \nvom 4. Juni 2003 auf insgesamt 15.927,29 EUR beziffert worden ist und damit die \nHöhe der streitigen Geldleistung bestimmt hat. Mit dem Eintritt des Klägers in das \nKlageverfahren nach dem Tod seiner Mutter hat sich das Klagebegehren reduziert, \nda die streitige Geldleistung sich nunmehr nach der Höhe der vererblichen \nSozialhilfeansprüche richtete, die ihrerseits vom Umfang der Hilfeleistung durch den \nKläger abhing und mit dem vom Verwaltungsgericht festgesetzten Betrag von 10.000 \nEUR der Angabe des Klägers im Klageantrag entspricht. \n\n4\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 33 Abs. 9 RVG.\n\n5\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 33 Abs. 4 Satz 3 \nRVG).\n\n6","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/268096","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-12-01/12-e-1326-05","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 13","ref_norm":"13","n":2},{"jurabk":"RVG","ref":"§ 33","ref_norm":"33","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"RVG","ref":"§ 61","ref_norm":"61","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/268096","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/268096","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-12-01/12-e-1326-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/268096","retrieved":"2026-07-09 02:37:02.186371+00:00"}}