{"status":"available","doknr":"OLD268665","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2006:1109.12A3499.06.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2006-11-09","aktenzeichen":"12 A 3499/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen \nKosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.\n\nDer Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Zulassungsantrag hat keinen Erfolg. Das Zulassungsvorbringen führt nicht im \nSinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu ernstlichen Zweifeln am Ergebnis der \nerstinstanzlichen Entscheidung. Jedenfalls die die Entscheidung selbständig \ntragende Feststellung des Verwaltungsgerichtes, die Erteilung eines \nAufnahmebescheides scheitere auch daran, dass dem Kläger ausreichende \ndeutsche Sprachkenntnisse \n\n3\n\n- unterstellt er würde über solche verfügen - nicht familiär vermittelt worden seien, \nvermag das Zulassungsvorbringen nicht entscheidend zu erschüttern. Es reicht \ninsoweit nicht aus, wenn der Kläger dem Sinne nach lediglich unsubstantiiert \nbehauptet, die Schlussfolgerung es Verwaltungsgerichtes, seine deutschen \nSprachkenntnisse seien nicht wesentlich auf eine familiäre Vermittlung \nzurückzuführen, könne er aufgrund seines erstinstanzlichen Vortrages nicht \nnachvollziehen. Denn mit seiner erstinstanzlichen Einlassung hat sich bereits das \nVerwaltungsgericht auseinandergesetzt, so dass es dem Kläger oblegen hätte, \ndarüber hinaus gehende Zweifel substantiiert darzulegen.\n\n4\n\nSoweit nach § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO die Verletzung des Anspruchs auf \nrechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 \nAbs. 1 Satz 1 VwGO) insoweit gerügt wird, als dem Kläger vom Verwaltungsgericht \nnicht die Möglichkeit eingeräumt worden sei, seine Sprachkenntnisse im Deutschen \ndurch ein Anhörungsgespräch in einer mündlichen Verhandlung unter Beweis zu \nstellen, vermag die erstinstanzliche Entscheidung vor dem Hintergrund der o. g. \nweiteren - selbständig tragenden - Urteilsbegründung von vornherein nicht auf den \nbehaupteten Verfahrensfehlern zu beruhen. Auf die die Sprachkompetenz des \nKlägers betreffenden Rügen kommt es insgesamt nicht an. \n\n5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 154 Abs. 2, 162 Abs. 3 VwGO. Die \nStreitwertfestsetzung folgt aus § 72 Nr. 1 GKG i. V. m. §§ 52 Abs. 2, 47 Abs. 1 und 3 \nGKG.\n\n6\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 72 Nr. 1 GKG i. V. m. \n§§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz GKG). Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist \nrechtskräftig (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO).\n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/268665","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-11-09/12-a-3499-06","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":2},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 72","ref_norm":"72","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 86","ref_norm":"86","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"GG","ref":"Art 103","ref_norm":"103","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/268665","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/268665","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-11-09/12-a-3499-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/268665","retrieved":"2026-07-09 02:37:50.336298+00:00"}}