{"status":"available","doknr":"OLD268847","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2006:1031.6B2069.06.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2006-10-31","aktenzeichen":"6 B 2069/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDer Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde ist mangels einer (noch fortbestehenden) Beschwer des Antragsgegners \nunzulässig. Sie zielt mit der beantragten Abänderung der verwaltungsge-richtlichen \nEntscheidung und der Ablehnung des Rechtsschutzantrages der Antragstellerin auf die \nWiederherstellung der sofortigen Vollziehbarkeit (§ 12b Abs. 3 Nr. 3 BRRG) der Verfügung \nvom 6. September 2006, mit der der Antragsgegner die Antragstellerin - ein weiteres Mal - an \ndie Städtische Realschule C. abgeordnet hatte. Diese Verfügung hat der Antragsgegner \naber nach der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung aufgehoben, indem er - wie er mit der \nBeschwerde selbst vorträgt - \"der durch die angegriffenen Beschlüsse geschaffenen Situation \nRechnung getragen und im Wege einer Abstimmung mit der Antragstellerin eine Abordnung \nan die Realschule N. -L. vorgenommen\" hat. Die mit der Beschwerde erstrebte \nEntscheidung des Senats wäre unter diesen Umständen für den Antragsgegner nutzlos und \nmuss schon deshalb unterbleiben.\n\n3\n\nIm Übrigen könnte die Beschwerde aber auch in der Sache keinen Erfolg haben.\n\n4\n\nDas Verwaltungsgericht hat angenommen, dass sich die Abordnungsverfügung des \nAntragsgegners vom 6. September 2006 bei der in den Verfahren des vorläufigen \nRechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung wegen der fehlenden Beteiligung des \nPersonalrats als offensichtlich rechtswidrig darstelle und daher die im Rahmen des § 80 \nAbs. 5 VwGO vorzunehmende Interessenabwägung zu Gunsten der Antragstellerin ausfallen \nmüsse. Die Beschwerde vermag die Richtigkeit dieser zutreffend begründeten Annahme nicht \nzu erschüttern.\n\n5\n\nDas Verwaltungsgericht hat das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 66 \nAbs. 8 LPVG NRW, auf den der Antragsgegner die umstrittene Abordnung ohne \nvorangegangene Beteiligung des Personalrats gestützt hat, verneint und sich bei der Prüfung \nan den Kriterien orientiert, die nach der personalvertretungsrechtlichen Rechtsprechung zu \nbeachten sind.\n\n6\n\nAnhaltspunkte dafür, dass die Abordnung entgegen der Bewertung des \nVerwaltungsgerichts besonders dringlich im Sinne des § 66 Abs. 8 LPVG NRW war, zeigt die \nBeschwerde nicht auf.\n\n7\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung \norientiert sich an den §§ 53 Abs. 3 Nr. 2, 52 Abs. 2 GKG, wobei der sich daraus ergebende \nWert im Hinblick auf den vorläufigen Charakter der begehrten Entscheidung zu halbieren \nist.\n\n8\n\nDer Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).\n\n9","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/268847","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-10-31/6-b-2069-06","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 80","ref_norm":"80","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/268847","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/268847","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-10-31/6-b-2069-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/268847","retrieved":"2026-07-09 02:38:05.394281+00:00"}}