{"status":"available","doknr":"OLD269048","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2006:1024.6B1738.06.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2006-10-24","aktenzeichen":"6 B 1738/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Antragstellerin trägt die Kosten des \nBeschwerdeverfahrens mit Ausnahme der \naußergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese \nselbst tragen.\n\nDer Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren \nauf 2.500,00 EUR festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde ist zulässig. Insbesondere ist das \nRechtsschutzinteresse des Antragsgegners für die Beschwerde \nnicht etwa dadurch entfallen, dass er unter dem 14. August 2006 \nüber die Vergabe der beiden in Rede stehenden \nBeförderungsstellen neu entschieden und damit seine frühere \nAuswahlentscheidung ersetzt hat. Die Sperrwirkung des \nangefochtenen erstinstanzlichen Beschlusses im Hinblick auf die \nBesetzung der besagten Beförderungsstellen besteht fort, da die \nEntscheidung des Antragsgegners vom 14. August 2006 nicht \n\"unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts\" ergangen \nist und der vom Verwaltungsgericht getroffenen einstweiligen \nAnordnung nicht genügt. Nach Auffassung des \nVerwaltungsgerichts wäre eine erneute dienstliche Beurteilung \nder Antragstellerin mit fiktiver Laufbahnnachzeichnung und ihre \nBeteiligung am Auswahlverfahren erforderlich gewesen.\n\n3\n\nDie Beschwerde ist auch begründet. Nachdem der \nAntragsgegner seine frühere Auswahlentscheidung ersetzt und \ndabei die Antragstellerin unter Berufung auf die am 1. August \n2006 in Kraft getretene Änderung des der erstinstanzlichen \nEntscheidung zu Grunde gelegten § 85a Abs. 5 LBG NRW von \nder Teilnahme am Auswahlverfahren ausgeschlossen hat, ist die \nGrundlage für die vom Verwaltungsgericht nach § 123 Abs. 1 \nSatz 1 VwGO getroffene einstweilige Anordnung nachträglich \nentfallen. Eine Sicherungsanordnung im Konkurrentenstreit \nknüpft grundsätzlich an einen bestimmten Fehler bei der \nkonkreten Auswahlentscheidung an und wird regelmäßig \ngegenstandslos, wenn die Auswahlentscheidung später \naufgehoben wird.\n\n4\n\nDie neue Auswahlentscheidung vom 14. August 2006 ist \nschon mangels einer dahingehenden Äußerung der \nAntragstellerin nicht in das Beschwerdeverfahren \neinzubeziehen, zumal sie mit dem Ausschluss der \nAntragstellerin aus dem Auswahlverfahren einen anderen \nStreitgegenstand darstellt, über den erstinstanzlich noch nicht \nentschieden worden ist. Die Antragstellerin hat daher \nrichtigerweise - soweit sich dies den Anlagen zu ihrem \nSchriftsatz vom 19. September 2006 entnehmen lässt - einen \nerneuten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim \nVerwaltungsgericht gestellt.\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf den §§ 154 Abs. 1, 162 \nAbs. 3 VwGO. Die Streitwertfestsetzung folgt aus den §§ 52 \nAbs. 2, 53 Abs. 3 Nr. 1 GKG, wobei der sich daraus ergebende \nWert wegen des vorläufigen Charakters der begehrten \nEntscheidung zu halbieren ist.\n\n6","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/269048","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-10-24/6-b-1738-06","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 123","ref_norm":"123","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/269048","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/269048","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-10-24/6-b-1738-06","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/269048","retrieved":"2026-07-09 02:38:27.207190+00:00"}}