{"status":"available","doknr":"OLD271202","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2006:0707.12A1385.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2006-07-07","aktenzeichen":"12 A 1385/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen \nKosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.\n\nDer Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e:\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet.\n\n3\n\nDas Zulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln i.S.v. § 124 Abs. 2 \nNr. 1 VwGO. Es vermag die Annahme des Verwaltungsgerichts, die Klägerin habe in \nBezug auf die Schließung der von ihr in den ersten vier Schuljahren besuchten \ndeutschen Grundschule keine konkreten, fortwirkenden Benachteiligungen im Sinne \nvon § 4 Abs 2 BVFG glaubhaft gemacht, nicht zu erschüttern.\n\n4\n\nDie Variationsbreite möglicher Geschehensabläufe nach der Schließung der \ndeutschen Grundschule wird von einer breitgefächerten Vielzahl unterschiedlichster \nEinflussgrößen bestimmt, die nicht nur den hier durch den nachfolgenden Besuch \nder Klassen 5 - 7 einer rumänischen Grundschule erreichbaren Schulabschluss, \nsondern auch die erfolgreiche Absolvierung einer Berufsausbildung, die Erlangung \neines Arbeitsplatzes sowie nicht zuletzt auch die Entscheidungen im Rahmen der \nprivaten Lebensgestaltung mit umfassen, so dass die von der Klägerin behauptete \nEntwicklung als ein, aber - etwa mit Blick auf die vom Verwaltungsgericht \nberücksichtigte Sozialisation der Klägerin - nicht als einzig in Betracht kommender \nGeschehensablauf erscheint. Schon die Fragen, ob die Klägerin, - wäre die \nGrundschule ohne den Schulwechsel durchlaufen worden - diese und eine \nweiterführende berufsqualifizierende Ausbildung (welche?) mit (besserem) Erfolg \nabgeschlossen hätte, können mangels auf den Fall bezogene näherer konkreter \nDarlegungen nicht mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit bejaht werden. Dies gilt \nerst recht für die weiteren hypothetischen Möglichkeiten und Weichenstellungen im \nLeben der Klägerin.\n\n5\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 162 Abs. 3 VwGO. Die \nStreitwertfestsetzung erfolgt gemäß § 72 Nr. 1 GKG i. V. m. §§ 47 Abs. 1 und 3, 52 \nAbs. 1 und 2 GKG.\n\n6\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 72 Nr. 1 GKG i. V. m. \n§§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG). Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist \nrechtskräftig (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO).\n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/271202","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-07-07/12-a-1385-05","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 72","ref_norm":"72","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"BVFG","ref":"§ 4","ref_norm":"4","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 66","ref_norm":"66","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 68","ref_norm":"68","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/271202","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/271202","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-07-07/12-a-1385-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/271202","retrieved":"2026-07-09 02:41:25.268200+00:00"}}