{"status":"available","doknr":"OLD274005","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2006:0301.12A5036.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2006-03-01","aktenzeichen":"12 A 5036/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. \n\nDie Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des \nStreitgegenstandes wird für das Zulassungsverfahren auf 6.744,14 EUR festgesetzt. \n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung, mit dem die Klägerin sich gegen die \nVerurteilung nach dem zu 1. gestellten Klageantrag wendet, ist unbegründet. Die \nAusführungen in der Zulassungsschrift führen nicht zu ernstlichen Zweifeln im Sinne \nvon § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Verwaltungsgericht hat bei den Anforderungen an \ndas Vorliegen einer „sonstigen Wohnform\" dem Gesetzeszweck des § 89 e, die \nEinrichtungsorte vor überproportionalen finanziellen Belastungen zu schützen, \n\n3\n\nvgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2004 \n\n4\n\n- 5 C 39.03 -, NJW 2005, 1593; OVG NRW, Urteil vom 17. Juli 2003 -\n 12 A 183/00 -, NDV-RD 2004, 45; OVG Bremen, Urteil vom 1. Juni 2005 - 2 A \n225/04 -, Jamt 2005, 420 jeweils mit Hinweis auf die Begründung des Entwurfs des \n1. Gesetzes zur Änderung des 8. Buches Sozialgesetzbuch BT-DRS. 12/2866, S. 25 \nzu § 89e SGB VIII\n\n5\n\nhinreichend Rechnung getragen. Es ist weder nachvollziehbar vorgetragen noch \nsonst wie ersichtlich, dass der o. g. Schutzzweck so weit greift, dass auch beliebige \nPrivatwohnungen erfasst werden, in denen dem Hilfeempfänger ambulante \nMaßnahmen der Jugendhilfe zuteil werden. Ein solches Normverständnis ginge \ndeutlich über die Zielrichtung des Gesetzes hinaus. Auch das OVG Bremen a.a.O., \nauf das die Beklagte zur Stützung ihrer Auffassung Bezug nimmt, geht davon aus, \ndass im Rahmen von § 89e SGB VIII unter dem Begriff „Wohnform\" zwar praktisch \nfür jede Wohnform Schutz begründet werde, die Wohnform aber immer der \nErziehung, Pflege, Betreuung, Behandlung oder dem Strafvollzug dienen müsse, \nwobei entscheidend sei, dass sich die Wohnform auf ein in sich schlüssiges Konzept \nstützte, das die genannten Aufenthaltszwecke verfolge, und dessen Umsetzung \ngewährleistet sei. Durch § 89e Abs. 1 BSHG geschützt ist dementsprechend eine \n„sonstige\" Wohnform, wenn sie im öffentlichen Interesse zur Befriedigung konkreter, \nu.a. jugendhilferechtlicher Bedarfe vorgehalten wird. \n\n6\n\nSiehe auch BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2004 und OVG NRW, Urteil vom \n17. Juli 2003 jeweils a.a.O.\n\n7\n\nDass die streitbefangene Privatwohnung eine solche strukturelle Einbindung \naufweist, hat die Beklagte mit ihrem Zulassungsvorbringen nicht dargetan. \n\n8\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2, 188 Satz 2 2. Halbsatz VwGO. \n\n9\n\nDie Streitwertfestsetzung erfolgt gemäß § 47 Abs. 1 und 3, 52 Abs. 3 GKG. \n\n10\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, §§ 68 Abs. 1 Satz 4, 66 \nAbs. 3 Satz 3 GKG). \n\n11\n\nDas Urteil des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig (§ 124a Abs. 5 Satz 4 \nVwGO). \n\n12","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/274005","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-03-01/12-a-5036-05","cited_norms":[{"jurabk":"SGB 8","ref":"§ 89e","ref_norm":"89e","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 66","ref_norm":"66","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 68","ref_norm":"68","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/274005","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/274005","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-03-01/12-a-5036-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/274005","retrieved":"2026-07-09 02:45:27.156439+00:00"}}