{"status":"available","doknr":"OLD274026","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2006:0228.12A701.04.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2006-02-28","aktenzeichen":"12 A 701/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag, Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts für ein \nzweit-instanzliches Verfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom \n19. Dezember 2003 zu bewilligen, ist abzulehnen. Die für eine solche Bewilligung \nerforderlichen Voraussetzungen der §§ 114, 121 der Zivilprozessordnung (ZPO) i. V. \nm. § 166 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) sind nicht erfüllt. Die \nbeabsichtigte Rechtsverfolgung hat nicht die nach den genannten Bestimmungen für \neine Prozesskostenhilfebewilligung erforderliche hinreichende Aussicht auf Erfolg. \n\n3\n\nWeder aus dem Vorbringen des Klägers noch aus dem Inhalt der Akten im \nÜbrigen ergeben sich hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass Gründe für eine \nZulassung der Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung im Sinne des § 124 \nAbs. 2 VwGO vorliegen könnten. \n\n4\n\nInsbesondere bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des \nErgebnisses der erstinstanzlichen Entscheidung (vgl. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das \nVerwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen, die darauf gerichtet war, dass \nverschiedene Bescheide aufgehoben werden, die Beklagte dem Kläger ergänzende \nHilfe zum Lebensunterhalt unter Berücksichtigung einer pauschalen \nBekleidungsbeihilfe, einer Ernährungszulage wegen vegetarischer Diät sowie der \nLagerkosten und Umzugskosten und eine einmalige Beihilfe zur Anschaffung eines \nStaubsaugers gewährt und einen Betrag in Höhe von 121,40 DM als Hilfe zum \nLebensunterhalt für Februar 2001 auszahlt. Zur Begründung hat das \nVerwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt, dass die Klage teils mangels \ndurchgeführten Vorverfahrens, teils bereits mangels Rechtsschutzinteresses \nunzulässig ist, weil die Beklagte sich zur Gewährung einer Beihilfe für einen \nStaubsauger bzw. Auszahlung von Hilfe in Höhe von 121,40 DM bereit erklärt hat; im \nÜbrigen hat es aufgezeigt, dass die Klage deswegen keinen Erfolg hat, weil der \nKläger keinen Anspruch auf höhere Hilfe zum Lebensunterhalt hat, als ihm auf der \nGrundlage der Bedarfsberechnung im Bescheid vom 13. Dezember 2000 für \nDezember 2000 bewilligt worden ist; hinsichtlich der Umzugs- und Lagerkosten steht \n§ 5 BSHG der Hilfegewährung entgegen und ist der Bescheid vom 21. März 2001 \nnicht rechtzeitig angegriffen worden. Dieser Argumentation ist der Kläger nicht mit \nsubstantiellen Einwänden entgegengetreten. Er hat sich nicht zielgerichtet und \nnachvollziehbar mit der vom Verwaltungsgericht zu den einzelnen Anspruchspunkten \ngegebenen Begründung auseinandergesetzt. Auch sonst vermag der Senat in dem \nteilweise ungeordneten Klägervortrag keine Anhaltspunkte für eine Unrichtigkeit des \nerstinstanzlichen Entscheidungsergebnisses zu erkennen. \n\n5\n\nSchließlich sind keine konkreten Anhaltspunkte vorgetragen oder ersichtlich, die \ndie Annahme rechtfertigen, dass die behaupteten Verfahrensmängel (vgl. § 124 Abs. \n2 Nr. 5 VwGO) vorliegen könnten.\n\n6\n\nDieser Beschluss ist nach § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar.\n\n7","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/274026","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-02-28/12-a-701-04","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":3},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/274026","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/274026","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-02-28/12-a-701-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/274026","retrieved":"2026-07-09 02:45:29.405654+00:00"}}