{"status":"available","doknr":"OLD274582","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2006:0203.12A3739.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2006-02-03","aktenzeichen":"12 A 3739/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. Eine grundsätzliche \nBedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) kommt der Rechtssache nicht zu. Die \nBeantwortung der aufgeworfenen Rechtsfrage ergibt sich ohne Weiteres aus dem \nGesetz. \n\n3\n\nFür den vom Kläger als örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe hier geltend \ngemachten Anspruch auf Gewährung eines Landeszuschusses ist eine hinreichend \nbestimmte Rechtsnorm erforderlich, die dem örtlichen Träger der öffentlichen \nJugendhilfe als Begünstigten gegenüber dem Land NRW (als Verpflichteten) ein \nsubjektiv-öffentliches Recht auf Zuschussgewährung auch dann vermittelt, wenn der \nLandesgesetzgeber Haushaltsmittel für den begehrten Zuschuss nicht in den \nHaushalt einstellt.\n\n4\n\nEin derartiger Anspruch ist im GTK nicht nur nicht vorgesehen, § 18 Abs. 6 GTK \nordnet vielmehr den Haushaltsvorbehalt ausdrücklich und uneingeschränkt für jede \nBetriebskostenbezuschussung an.\n\n5\n\nEine bundesrechtliche Anspruchsnorm im SGB VIII, die den oben dargelegten \ninhaltlichen Anforderungen genügt, ist ebenfalls nicht ersichtlich.\n\n6\n\nWeder § 24 SGB VIII noch die Förderverpflichtung aus § 74 SGB VIII, die \nRegelungen über die Gesamtverantwortung und Gewährleistungsverpflichtung in § \n79 SGB VIII und die Rahmenvorschrift des § 82 SGB VIII begründen zu Gunsten des \nnach \n\n7\n\n§ 85 Abs. 1 SGB VIII für die Erfüllung der jugendhilferechtlichen Verpflichtungen \nallein zuständigen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe einen konkreten - \neinklagbaren - Anspruch auf eine bestimmte jugendhilferechtliche Finanzausstattung, \ngeschweige denn einen unbedingten Anspruch auf volle jugendhilferechtliche \nRefinanzierung der im Rahmen der Betriebskostenförderung in eigener Zuständigkeit \nzu gewährenden Zuschüsse unabhängig davon, ob das Land entsprechende \nHaushaltsmittel zur Verfügung gestellt hat.\n\n8\n\nDass durch die Ablehnung der Zuschussgewährung der Kläger die \nBetriebskostenförderung aus eigenen Haushaltsmitteln aufbringen musste, \nrechtfertigt schon mit Blick auf die Umlagefinanzierung seines Haushalts (vgl. § 3 AG \nKJHG i. V. m. § 56 KrO) nicht die Annahme, dass deshalb eine ordnungsgemäße \nErfüllung der sich für den Kläger aus dem SGB VIII ergebenden Verpflichtungen \nnicht mehr gewährleistet war.\n\n9\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 188 Satz 2 VwGO.\n\n10\n\nMit diesem Beschluss, der nach § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar ist, wird das \nangefochtene Urteil rechtskräftig (§ 124a Abs. 5 Satz 4 VwGO).\n\n11","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/274582","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-02-03/12-a-3739-05","cited_norms":[{"jurabk":"SGB 8","ref":"§ 82","ref_norm":"82","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"SGB 8","ref":"§ 79","ref_norm":"79","n":1},{"jurabk":"SGB 8","ref":"§ 85","ref_norm":"85","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 188","ref_norm":"188","n":1},{"jurabk":"SGB 8","ref":"§ 74","ref_norm":"74","n":1},{"jurabk":"SGB 8","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/274582","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/274582","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2006-02-03/12-a-3739-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/274582","retrieved":"2026-07-09 02:46:14.333799+00:00"}}