{"status":"available","doknr":"OLD275455","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2005:1223.11A1751.04.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2005-12-23","aktenzeichen":"11 A 1751/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nUngeachtet der rechtskundigen Vertretung der Klägerin legt der Senat den \nAntrag zu deren Gunsten entgegen der ausdrücklichen Bezeichnung nicht als \nAntrag auf Protokollergänzung, sondern als Antrag auf Protokollberichtigung \ngemäß §§ 105 VwGO, 164 ZPO aus. Denn eine Protokollergänzung im Sinne der \n§§ 105 VwGO, 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO hätte nur bis zum Schluss der mündlichen \nVerhandlung beantragt werden können.\n\n3\n\nEinhellige Auffassung: siehe etwa BVerwG, \nBeschluss vom 18. Januar 1963 - II C 16/60 -, NJW \n1963, 730; BayVGH, Beschluss vom 24. Januar \n1977 - 118 XI 75 -, BayVBl. 1977, 444; BFH, \nBeschlüsse vom 30. September 1986 - VIII B \n59/85 -, BfH/NV 1989, 24, und vom 7. März 2005 - \nVIII S 3/05 -, BFH/NV 2005, 1131; FG Bad.-Württ., \nBeschluss vom 12. Januar 2001 - 5 K 85/99 -, EFG \n2001, 583 (jeweils mit w. Nw.).\n\n4\n\nIndes muss auch der so verstandene Antrag auf Berichtigung des \nProtokolls bzw. die entsprechende Anregung\n\n5\n\n- vgl. dazu etwa Redeker/von Oertzen, \nVwGO, Kommentar, 14. Aufl., 2004, § 105 Rdnr. \n12 -\n\n6\n\nerfolglos bleiben, weil die Niederschrift über die mündliche Verhandlung des \nSenats vom 26. Oktober 2005 nicht im Sinne von § 164 ZPO unrichtig ist. Selbst \nwenn man mit einer verbreiteten Auffassung davon ausgeht, dass § 164 ZPO \nauch „Unvollständigkeiten\" des Protokolls umfasst und zudem annehmen \nwollte, dass so auch die vollständig fehlende Wiedergabe eines Vorgangs oder \neiner Äußerung gerügt werden kann,\n\n7\n\nkritisch bzw. ablehnend insoweit OLG Frankfurt, \nBeschluss vom 8. November 2004 - 4 W 53/04 -, \nOLGR Frankfurt 2005, 463, \n\n8\n\nist das Protokoll auch unter diesem Aspekt nicht unrichtig, entspricht vielmehr in \njeder Hinsicht den Vorgaben der §§ 105 VwGO, 160 ZPO. \n\n9\n\nEntgegen der Auffassung der Klägerin waren keine „Aussagen\" i.S.v. § 160 Abs. \n3 Nr. 4 ZPO in das Protokoll aufzunehmen. Diese Vorschrift dient der Sicherung von \nBeweisergebnissen. Eine Beweisaufnahme hat der Senat aber nicht durchgeführt. \nAuch die Äußerungen des Prof. Dr. T. , dessen Beistand sich die Klägerin bedient \nhat, stellen schlichtes Beteiligtenvorbringen dar. \n\n10\n\nEs sind auch sonst alle für die Darstellung des Verfahrensablaufs wesentlichen \nVorgänge aufgenommen worden (§ 160 Abs. 2 ZPO). Dazu gehörte nicht jede \nEinzelheit des Sachvortrags aus der mehrstündigen Verhandlung, zumal alle \nwesentlichen Aspekte des Rechtsstreits umfangreich schriftsätzlich vorgetragen \nwaren, insbesondere von der Klägerin. Die Protokollberichtigung ist im übrigen kein \nInstrument, um die - aus Sicht der Klägerin zum Teil unrichtige - rechtliche und \ntatsächliche Würdigung des Streitfalls einschließlich der Rechtsstandpunkte und \nBehauptungen der Beteiligten anzugreifen.\n\n11\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n12","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/275455","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-12-23/11-a-1751-04","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 105","ref_norm":"105","n":3},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 164","ref_norm":"164","n":2},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 160","ref_norm":"160","n":2}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/275455","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/275455","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-12-23/11-a-1751-04","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/275455","retrieved":"2026-07-09 02:47:26.336152+00:00"}}