{"status":"available","doknr":"OLD276346","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2005:1122.12E1218.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2005-11-22","aktenzeichen":"12 E 1218/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDie Beschwerde wird zurückgewiesen.\n\nDie Kläger zu 2. - 5. tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens; \naußergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.\n\nDer Antrag vom 4. Oktober 2005 wird verworfen.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDie Beschwerde, die auch im Hinblick auf den Schriftsatz der Bevollmächtigten \nder Klägerseite vom 29. September 2005 als Beschwerde der Kläger zu 2. - 5. zu \nwerten ist, hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDas Verwaltungsgericht hat dem Kläger zu 1. Prozesskostenhilfe bewilligt, das \nProzesskostenhilfebegehren der weiteren Kläger hingegen mangels hinreichender \nAussicht auf Erfolg abgelehnt. Zur Begründung hat es im wesentlichen ausgeführt: \nDie Klagen der Kläger zu 2. - 5. seien bereits mangels Klagebefugnis unzulässig, \ndenn die Ablehnung der Einbeziehung in einen dem Kläger zu 1. zu erteilenden \nAufnahmebescheid könne sie nicht in eigenen Rechten verletzen, § 27 Abs. 1 Satz 2 \nBVFG n.F. bestimme, dass eine Einbeziehung (nur) auf ausdrücklichen Antrag der \nBezugsperson vorgenommen werde. \n\n4\n\nDiese rechtliche Würdigung, der die Beschwerdeführer in der Sache nicht \nsubstantiiert entgegengetreten sind, ist nicht zu beanstanden. Sie stimmt mit der \nständigen Rechtsprechung der mit dem Vertriebenenrecht befassten Senate des \nOberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen überein. \n\n5\n\nVgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 14 A 4339/02 -, \nBeschluss vom 16. Februar 2005 - 2 A 4295/02 - und Beschluss vom 29. September \n2005 - 12 E 1079/05 -. \n\n6\n\nSoweit der Kläger zu 1. mit dem auf Einbeziehung der Kläger zu 2. bis 5. \ngerichteten Antrag vom 8. Juni 2005 eine Klageänderung herbeiführen will und \nhierfür zugleich die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erstrebt, weist der Senat \ndarauf hin, dass dieses Begehren zunächst im erstinstanzlichen Verfahren zu \nverfolgen ist.\n\n7\n\nVgl. hierzu etwa OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2004 - 16 E 319/02 -.\n\n8\n\nSoweit mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2005 gegenüber dem Senat „vorsorglich \n(neu)\" beantragt wird, den Klägern zu 2. bis 5. Prozesskostenhilfe zu bewilligen, fehlt \nes hierfür an der Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts. Sollte dieser Antrag \nerstinstanzlich weiterverfolgt werden, könnte er im Übrigen nicht durchdringen, da \naus den oben ausgeführten Gründen für eine Klage der Kläger zu 2. bis 5. mangels \nKlagebefugnis hinreichende Erfolgsaussichten nicht festgestellt werden könnten. \n\n9\n\nAus den vorstehenden Gründen kann dahinstehen, ob den Beschwerdeführern \nWiedereinsetzung in die Beschwerdefrist zu gewähren wäre. \n\n10\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO und § 127 Abs. 4 ZPO \ni.V.m. § 166 VwGO.\n\n11\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).\n\n12","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/276346","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-11-22/12-e-1218-05","cited_norms":[{"jurabk":"BVFG","ref":"§ 27","ref_norm":"27","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 127","ref_norm":"127","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/276346","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/276346","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-11-22/12-e-1218-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/276346","retrieved":"2026-07-09 02:48:45.603040+00:00"}}