{"status":"available","doknr":"OLD276860","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2005:1028.12A1794.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2005-10-28","aktenzeichen":"12 A 1794/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDie Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.\n\nDer Streitwert wird für das Zulassungsverfahren \n\nebenfalls auf 1.816,08 EUR festgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet.\n\n3\n\nDas Zulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit \ndes angegriffenen Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Der Beklagte hat \nzu Recht den höchsten Elternbeitrag festgesetzt. \n\n4\n\nGemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 GTK haben die Eltern (hier die Klägerin, die nach § \n17 Abs. 1 Satz 2 GTK an die Stelle der Eltern tritt) bei der Aufnahme und danach auf \nVerlangen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe schriftlich anzugeben \nund nachzuweisen, welche Einkommensgruppe gemäß der Anlage nach Satz 1 ihren \nElternbeiträgen zu Grunde zu legen ist. Ohne Angaben zur Einkommenshöhe oder \nohne den geforderten Nachweis ist nach § 17 Abs. 3 Satz 4 GTK der höchste \nElternbeitrag zu leisten, ohne dass dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe \ninsoweit ein Ermessensspielraum zusteht.\n\n5\n\nEin derartiger Fall liegt hier vor. Inwieweit bei komplexen und schwierigen \nFallkon-\n\n6\n\nstellationen eine Bestimmung der im einzelnen in Frage kommenden Nachweise \nerforderlich ist, um ein Eingreifen von § 17 Abs. 3 Satz 4 GTK zu rechtfertigen, kann \nhier dahinstehen. Schon im Hinblick auf die der Klägerin zugewendeten monatlichen \nGeldbeträge zur Abdeckung der persönlichen Bedürfnisse ist ihr spätestens im \nerstinstanzlichen Verfahren deutlich gemacht worden, dass die Vorlage eines \neinzigen Kontoauszuges über einen im Juli 2004 ausgeführten Dauerauftrag zum \nNachweis der Zuwendung in dem hier in Rede stehenden Zeitraum nicht ausreicht. \nGleichwohl ist auch im Zulassungsverfahren der im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 4 \nGTK erforderliche Nachweis nicht erfolgt. Auch im Übrigen sind seitens der nach § \n17 Abs. 3 Satz 3 i. V. m. § 17 Abs. 1 Satz 2 GTK angabe- und nachweispflichtigen \nKlägerin Nachweise, die zumindest Rückschlüsse auf die konkrete Höhe des ihr in \ndem maßgeblichen Zeitraum über das unstreitige Einkommen hinaus nach ihren \nAngaben seitens ihres Ehemanns geleisteten weiteren Unterhalts, wie etwa \nVerpflegungs-, Wohnungs- und Urlaubskosten zulassen, nicht vorgelegt worden. \n\n7\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung \nberuht auf §§ 47, 52 Abs. 3 GKG.\n\n8\n\nMit diesem Beschluss, der nach § 152 Abs. 1 VwGO (hinsichtlich der \nStreitwertfestsetzung nach § 68 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 66 Abs. 3 GKG) \nunanfechtbar ist, wird das angefochtene Urteil rechtskräftig (§ 124a Abs. 5 Satz 4 \nVwGO). \n\n9","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/276860","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-10-28/12-a-1794-05","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 66","ref_norm":"66","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/276860","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/276860","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-10-28/12-a-1794-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/276860","retrieved":"2026-07-09 02:49:29.727364+00:00"}}