{"status":"available","doknr":"OLD277178","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2005:1018.14A1055.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2005-10-18","aktenzeichen":"14 A 1055/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\nDer Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.\n\nDer Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 1.880,- Euro \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.\n\n3\n\nDie geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des \nerstinstanzlichen Urteils i.S. von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nicht dem Erfordernis \ndes § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO genügend dargelegt.\n\n4\n\nZur Begründung seiner Entscheidung, den umstrittenen, auf § 25 Abs. 1 \nWoBindG gestützten Leistungsbescheid des Beklagten vom 15. Juni 2004 \naufzuheben, hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, Gegenstand der Verpflichtung \ndes Verfügungsberechtigten, der in § 4 Abs. 4 WoBindG geregelt werde, sei nicht ein \nBesetzungsrecht, wie es im vorliegenden Fall zu Gunsten der Stadt E. seit 1993 \nbestehe, sondern allein das durch den sogenannten Dreiervorschlag charakterisierte \nBenennungsrecht der zuständigen Stelle. Das Besetzungsrecht werde jedoch in § 4 \nAbs. 4 WoBindG nicht genannt.\n\n5\n\nDem setzt der Beklagte im Rahmen der Begründung des Zulassungsantrags \nlediglich die Behauptung entgegen, die Vorschrift des § 4 Abs. 4 Satz 2 WoBindG mit \nder Verpflichtung, eine Wohnung nur an einen von der zuständigen Behörde \nbenannten Wohnungssuchenden zu vergeben, sei entsprechend auf vertragliche \nBesetzungsrechte anzuwenden. Ausführungen, aus welchen Gründen eine \nentsprechende Anwendung geboten sein könnte, enthält der Zulassungsantrag \njedoch nicht.\n\n6\n\nErgänzend bemerkt der Senat an, dass im Übrigen das erstinstanzliche Urteil \nauch im Ergebnis nicht zu beanstanden sein dürfte. Die Bestimmung eines Mieters \nim Rahmen von vertraglichen Besetzungsrechten dürfte die Ausübung eines \nprivatrechtlichen Rechtes darstellen, was auch dem in der Zulassungsbegründung \ngenannten Rechtsstandpunkt des Beklagten entspricht, nicht aber einen \nVerwaltungsakt. Vermietet der Verfügungsberechtigte die Wohnung nicht an einen \nwirksam benannten Wohnungssuchenden, sondern an einen anderen gegen \nÜbergabe einer Wohnberechtigungsbescheinigung, so dürfte damit kein Verstoß \ngegen das Wohnungsbindungsgesetz vorliegen, so dass die zuständige Stelle weder \nGeldleistungen oder ein Bußgeld nach §§ 25, 26 WoBindG verlangen noch eine \nKündigungs- oder Räumungsanordnung nach § 4 Abs. 8 WoBindG erlassen kann. \nMögliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages oder \nRäumung der Wohnung dürften durch Klage vor den ordentlichen Gerichten \ndurchzusetzen seien.\n\n7\n\nVgl. Bellinger, in: Fischer-Dieskau/\n\n8\n\nPergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 3.1, WoBindG § 4, Anm. 5.3, S. \n30 a.\n\n9\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die \nStreitwertfestsetzung auf § 52 Abs. 1 GKG n.F.\n\n10\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar.\n\n11","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/277178","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-10-18/14-a-1055-05","cited_norms":[{"jurabk":"WoBindG","ref":"§ 4","ref_norm":"4","n":4},{"jurabk":"WoBindG","ref":"§ 25","ref_norm":"25","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"WoBindG","ref":"§ 26","ref_norm":"26","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/277178","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/277178","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-10-18/14-a-1055-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/277178","retrieved":"2026-07-09 02:49:56.020562+00:00"}}