{"status":"available","doknr":"OLD278058","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2005:0831.12A1036.03.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2005-08-31","aktenzeichen":"12 A 1036/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDen Klägern wird - hinsichtlich des Klägers zu 1. beschränkt auf die \nGeltendmachung von Ansprüchen als Rechtsnachfolger seiner verstorbenen Ehefrau \n- für ein zukünftiges Rechtsmittelverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und \nRechtsanwalt B. O. aus L. beigeordnet. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt. \n\n1\n\n Gründe:\n\n2\n\nDer Senat hat in Auslegung des Klagebegehrens das Rubrum auf der \nKlägerseite neu gefasst. Dabei ist berücksichtigt, dass in einer Bedarfsgemeinschaft \nnach § 11 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes - BSHG - jedem Hilfebedürftigen ein \nseinem individuellen Hilfebedarf entsprechender eigener Sozialhilfeanspruch zusteht \nsowie dass die im Anspruchszeitraum zu der Bedarfsgemeinschaft gehörende \nEhefrau des Klägers zu 1. zwischenzeitlich verstorben ist; der Senat geht für das \nProzesskostenhilfeverfahren davon aus, dass die Kläger von Gesetzes wegen Erben \ngeworden sind und sinngemäß beabsichtigen, auch deren etwaige \nsozialhilferechtliche Ansprüche weiter zu verfolgen.\n\n3\n\nDer Senat wertet darüber hinaus das erkennbare Begehren der Kläger gemäß \n§§ 125 Abs. 1, 88 VwGO als isolierten Prozesskostenhilfeantrag für ein zukünftig \ndurch einen Rechtsanwalt einzuleitendes Rechtsmittelverfahren.\n\n4\n\nDer Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hat auf der Grundlage des \nderzeitigen Sach- und Streitstands hinsichtlich der den Klägerinnen zu 2. und 3. \nzuzuordnenden Klageansprüche sowie etwaiger im Wege der Rechtsnachfolge auf \nden Kläger zu 1. übergegangener sozialhilferechtlicher Ansprüche Erfolg. Insoweit \nsind die Voraussetzungen der §§ 114 und 121 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) \nin Verbindung mit § 166 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erfüllt. \n\n5\n\nDie beabsichtigte Rechtsverfolgung hat die erforderliche hinreichende Aussicht \nauf Erfolg. Es besteht nach dem Inhalt der Akten eine hinreichende \nWahrscheinlichkeit dafür, dass sich jedenfalls der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 \nNr. 1 VwGO (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen \nEntscheidung) in dem beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung aufzeigen \nließe, soweit es um Ansprüche der Klägerinnen zu 2. und 3. aus eigenem Recht \nsowie Ansprüche der Kläger im Wege der Rechtsnachfolge geht. Der Senat geht bei \ndieser Einschätzung davon aus, dass sich die Klage auf Gewährung von \nSozialhilfeleistungen für die Monate Oktober 2000 bis Mai 2001 unter \nBerücksichtigung eines höheren Absetzungsbetrags nach § 76 Abs. 2a BSHG wegen \nErwerbstätigkeit des Klägers zu 1. sowie unter Berücksichtigung der \nUnterkunftskosten in tatsächlicher Höhe richtete. Hinsichtlich der Höhe des \nAbsetzungsbetrags spricht Einiges dafür, dass nach der aktuellen Rechtsprechung \ndes Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2001 - 5 C 27.00 -, \nBVerwGE 115, 331=NVwZ 2002, 1255) ein Betrag in der sinngemäß geltend \ngemachten Höhe von 50 % des Regelsatzes eines Haushaltsvorstands noch \nangemessen gewesen sein könnte. In Bezug auf die Unterkunftskosten kommt es \nletztlich auf die im Prozesskostenhilfeverfahren nicht abschließend zu beurteilenden \ntatsächlichen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt (vgl. dazu etwa das Urteil des \nSenats vom 14. September 2001 - 12 A 4923/99 -, FEVS 53, 563=NVwZ-RR 2002, \n441) an. \n\n6\n\nEs erscheint ferner nicht von vornherein ausgeschlossen, dass \nsozialhilferechtliche Ansprüche der zwischenzeitlich verstorbenen Ehefrau des \nKlägers zu 1. und Mutter der Klägerinnen zu 2. und 3. auf die Kläger übergegangen \nsind (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1994 - 5 C 43.91 -, BVerwGE 96, \n18=FEVS 45, 221). \n\n7\n\nSozialhilferechtliche Ansprüche des Klägers zu 1. aus eigenem Recht dürften \nhingegen ausscheiden, da sein eigener sozialhilferechtlicher Bedarf durch das ihm \nzuzurechnende Einkommen im Anspruchszeitraum gedeckt war. Insoweit fehlt der \nRechtsverfolgung deshalb eine hinreichende Aussicht auf Erfolg. \n\n8\n\nDie wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe \nsind in dem maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Antrag \nausweislich der vorgelegten Erklärungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen \nVerhältnissen gemäß § 117 Abs. 2 und 4 ZPO erfüllt. Antragsgemäß ist nach § 166 \nVwGO i.V.m. § 121 Abs. 1 ZPO der benannte Rechtsanwalt beizuordnen. \n\n9\n\nDer beigeordnete Rechtsanwalt wird im Hinblick auf § 60 VwGO zu beachten \nhaben, dass in dem Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe das Hindernis \nfür die beabsichtigte Stellung eines formgerechten Antrags auf Zulassung der \nBerufung (vgl. § 67 Abs. 1 VwGO) entfallen ist.\n\n10\n\nDieser Beschluss ist nach § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar.\n\n11","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/278058","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-08-31/12-a-1036-03","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":2},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 88","ref_norm":"88","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 125","ref_norm":"125","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 121","ref_norm":"121","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 60","ref_norm":"60","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 67","ref_norm":"67","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/278058","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/278058","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-08-31/12-a-1036-03","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/278058","retrieved":"2026-07-09 02:51:12.006754+00:00"}}