{"status":"available","doknr":"OLD278249","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2005:0824.12A1119.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2005-08-24","aktenzeichen":"12 A 1119/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.\n\nDer Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen \nKosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.\n\nDer Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-- EUR \nfestgesetzt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, weil der geltend \ngemachte Zulassungsgrund nicht vorliegt. \n\n3\n\nDas Zulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit \ndes angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).\n\n4\n\n Die mit der Zulassungsbegründung vorgelegten Bescheinigungen zielen auf den \nNachweis, dass der Kläger als Kind bis 1992 auch mit seinem Vater I. I1. in \neinem gemeinsamen Haushalt zusammen gelebt und somit die Möglichkeit der \nVermittlung der deutschen Sprache durch eben den Vater bestanden hat. Dadurch \nwird die Entscheidungsgrundlage des angefochtenen Urteils jedoch nicht erschüttert. \nNach der erstinstanzlichen Entscheidung kam es nämlich auf die Frage, ob eine \nfamiliäre Vermittlung der deutschen Sprache gegenüber dem Kläger theoretisch \ndenkbar gewesen ist, nicht an (vgl. Urteilsabdruck S. 8 unten). Dass die \nVoraussetzungen von § 6 Abs. 2 Satz 2 BVFG nicht vorliegen, stützt das \nVerwaltungsgericht vielmehr darauf, dass eine familiäre Vermittlung nach den \neigenen Angaben des Klägers und unter Auswertung der Angaben des Vaters \njedenfalls rein tatsächlich nicht stattgefunden habe, eine eventuell zeitweise \nbestandene Möglichkeit also jedenfalls nicht genutzt worden ist.\n\n5\n\nDas pauschale Vorbringen, in Aufnahmeverfahren würden erfahrungsgemäß \nhäufiger Schutzbehauptungen abgegeben, vage oder widersprüchliche Angaben \nberuhten oft auf einem leichtfertigen, nachlässigen oder unvollständigen Ausfüllen \nder Aufnahmeanträge und es sei nicht ungewöhnlich, dass im Laufe eines jahrelang \ndauernden Verwaltungsverfahrens in gewissem Umfang zu einzelnen Punkten sich \nwidersprechende Angaben gemacht würden, ist zu unsubstantiiert, als dass es die \nanhand der konkreten Umstände des Einzelfalles sorgfältig vorgenommene \nSachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichtes zur mangelnden \ntatsächlichen familiären Vermittlung der deutschen Sprache in Frage stellen \nkönnte.\n\n6\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 162 Abs. 3 VwGO.\n\n7\n\nDie Festsetzung des Streitwertes beruht auf §§ 47 Abs. 1 und 3, 52 Abs. 1 und 2 \nGKG.\n\n8\n\nDieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, 66 Abs. 3 Satz 3, 68 \nAbs. 1 Satz 5 GKG).\n\n9\n\nDas Urteil des Verwaltungsgerichts ist rechtskräftig (§ 124 a Abs. 5 Satz 4 \nVwGO).\n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/278249","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-08-24/12-a-1119-05","cited_norms":[{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124a","ref_norm":"124a","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"GKG 2004","ref":"§ 52","ref_norm":"52","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 162","ref_norm":"162","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"BVFG","ref":"§ 6","ref_norm":"6","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/278249","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/278249","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-08-24/12-a-1119-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/278249","retrieved":"2026-07-09 02:51:28.397386+00:00"}}