{"status":"available","doknr":"OLD278828","ecli":"ECLI:DE:OVGNRW:2005:0719.12A2092.05.00","court":"Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen","senate":null,"decided":"2005-07-19","aktenzeichen":"12 A 2092/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"Tenor\n\nDer Antrag wird abgelehnt.\n\n1\n\n G r ü n d e :\n\n2\n\nDer Antrag ist unbegründet. Er hat jedenfalls deshalb in der Sache keinen Erfolg, \nweil die vom Kläger (zunächst) durch einen Antrag auf Zulassung der Berufung \nbeabsichtigte Rechtsverfolgung nicht die erforderliche hinreichende Aussicht auf \nErfolg aufweist (§ 166 VwGO i.V.m. §§ 114, 121 ZPO). \n\n3\n\nDurchgreifende Zulassungsgründe i.S.d. § 124 Abs. 2 VwGO sind weder \n(sinngemäß) vorgetragen noch sonst ersichtlich. \n\n4\n\nHinsichtlich der Abweisung der mit den Klageanträgen verfolgten Begehren \n(Anträge Nr. 3 - 5 der Antragsschrift) liegen ernstliche Zweifel (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 \nVwGO) ersichtlich nicht vor. Zur Begründung wird gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO \nBezug genommen auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts in \ndem angefochtenen Urteil, die durch die Ausführungen des Klägers, die sich im \nWesentlichen in einer Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens erschöpfen, nicht \nerschüttert werden. \n\n5\n\nDie mit dem Antrag Nr. 1 der Antragsschrift sinngemäß erhobene Rüge der \nfehlerhaften Besetzung des Gerichts (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) wegen einer nach \nAuffassung des Klägers fehlerhaften Übertragung des Rechtsstreits auf die \nEinzelrichterin führt nicht zur Zulassung der Berufung. Auf einen fehlerhaften \nÜbertragungsbeschluss kann die Zulassung der Berufung grundsätzlich nicht \ngestützt werden. Gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 512 ZPO unterliegt der Beurteilung \ndes Berufungsgerichts die Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter nicht, \nda es sich um eine unanfechtbare Vorentscheidung (vgl. § 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 \nSatz 1 VwGO) handelt.\n\n6\n\nvgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 1998 \n- 8 B 187.98 -, NVwZ-RR 2000, 257 ff.\n\n7\n\nSoweit der Kläger die Versagung rechtlichen Gehörs rügt (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO), \nweil das Verwaltungsgericht ihn nicht mit dem Vortrag gehört habe, die dem \nJugendamt durch das Familiengericht zugänglich gemachten Unterlagen seien ohne \nRechtsgrund schon im Jahre 2002 den unbefugten Dritten T. und E. \nzugänglich gemacht worden seien, geht dies fehl. Diesen, das familiengerichtliche \nVerfahren beim AG F. - F - betreffenden Vortrag des Klägers hat das \nVerwaltungsgericht bereits im Rahmen seines Beschlusses vom 19. Februar 2004 im \neinstweiligen Rechtsschutzverfahren - 19 L 161/04 - zur Kennnis genommen und \ngewürdigt. Hierauf hat es sowohl in dem - vom beschließenden Senat (Beschluss \nvom 14. März 2005 - 12 E 1342/04 -) bestätigten - Beschluss vom 11. Oktober 2004 \nüber die Versagung der beantragten Prozesskostenhilfe als auch in dem \nangefochtenen Urteil ausdrücklich Bezug genommen und diese Auffassung \nnochmals bestätigt. \n\n8\n\nDie Anträge Nr. 2 und Nr. 6 beziehen sich ausschließlich auf das \nBerufungsverfahren und sind für das Zulassungsverfahren unbeachtlich.\n\n9\n\nDieser Beschluss ist nach § 152 Abs. 1 VwGO unanfechtbar.\n\n10","source":"openlegaldata","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/278828","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-07-19/12-a-2092-05","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 124","ref_norm":"124","n":4},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 152","ref_norm":"152","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 166","ref_norm":"166","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 114","ref_norm":"114","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 121","ref_norm":"121","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 512","ref_norm":"512","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 122","ref_norm":"122","n":1},{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 173","ref_norm":"173","n":1}],"authoritative_source":"https://de.openlegaldata.io/case/278828","attribution":{"source":"Open Legal Data","source_url":"https://de.openlegaldata.io/case/278828","license":"Open Database License (ODbL) v1.0","license_url":"https://opendatacommons.org/licenses/odbl/1-0/","notice":"Entscheidungstext bereitgestellt über Open Legal Data (openlegaldata.io), lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0."},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ovg-nrw/2005-07-19/12-a-2092-05","upstream":"https://de.openlegaldata.io/case/278828","retrieved":"2026-07-09 02:52:17.641397+00:00"}}